Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00004-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG

wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Ergänzung zu Nr. 1) der Ursprungsvorlage:

1) Diverse Teilhaushalte
 

Zeile 13

Aufwand für aktives Personal

Sachkonto

Diverse (Personalrückstellungen)


In der o. g. Zeile werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 10.041.593,10 €

beantragt.

 

Haushaltsansatz 2014:

160.415.429,00 €

überplanmäßig beantragte Mittel (Aufwand)

  10.041.593,10

(neu) zur Verfügung stehende haushaltsrechtliche Mittel:

170.457.022,10 €


Neben den bereits in der Ursprungsvorlage genannten Mehraufwendungen i. H. v. rd. 7,4 Mio. € bei den Pensions- und Beihilferückstellungen sind durch die Bildung von weiteren Personalrückstellungen über die bisher überplanmäßig beantragten Mittel hinausgehende Mehraufwendungen i. H. v. rd. 2,7 Mio. € entstanden.

Bei einer Anpassung des Besoldungsrechtes in Folge von Klagen gegen die Bemessung der Besoldung nach dem Besoldungsdienstalter, wäre mit Entschädigungsansprüchen gegen die Stadt i. H. v. rd. 1,95 Mio. € zu rechnen. Zur Deckung der möglichen Ansprüche wurde eine Rückstellung zum Jahresabschluss 2014 gebildet.


In 2014 wurden neue Altersteilzeitverträge abgeschlossen. Da in der Haushaltsplanung nur von dem Verbrauch der bisherigen Rückstellungen für Altersteilzeit ausgegangen wurde, führt dies zu einer Mehrbelastung von rd. 0,1 Mio. €.
 

Weiterhin wurden die Rückstellungsbestände für nicht genommenen Urlaub und für Überstunden der Beamten und Tarifbeschäftigten insgesamt um rd. 0,6 Mio. € erhöht.


Für die genannten Aufwendungen standen keine Mittel im Haushalt 2014 zur Verfügung. Es wird daher die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel beantragt.

 

Deckung:

 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt zu Lasten des Jahresergebnisses 2014.
 

 

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