Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00229-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neueinstellungen unbefristet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 20 Fachbereich Finanzen; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.07.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.07.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.07.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den städtischen Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig werden derzeit 219 Erzieherinnen und Erzieher sowie 158 Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger bzw. Sozialassistentinnen/Sozialassistenten beschäftigt. Hiervon stehen 42 Erzieherinnen/Erzieher sowie 23 Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger bzw. Sozialassistentinnen/Sozialassistenten in befristeten Arbeitsverhältnissen. Der Anteil des befristet beschäftigten pädagogischen Personals in den städtischen Kindertagesstätten liegt mit ca. 17,2 % unter dem bundesweiten Durchschnitt von 21,4 % in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste.
Alle im Stellenplan dauerhaft zur Verfügung stehenden Planstellen werden unbefristet besetzt. Da die überwiegende Mehrheit der in den städtischen Kindertagesstätten Beschäftigten Frauen sind, sind die Gründe für die vorübergehenden Ausfälle der Stammkräfte und die dadurch bedingten nur befristeten Einstellungen externer Kräfte vor allem familiärer Natur (Mutterschutz, Elternzeit oder Sonderurlaub zur Kinderbetreuung). Oft geht der spätere Wiedereinstieg in das Berufsleben einher mit einer gewünschten, befristeten Teilzeitbeschäftigung. Auch hierdurch ergibt sich dann wieder ein nur befristeter Vertretungsbedarf.
Sobald eine unbefristete Stellenbesetzung im Rahmen des Stellenplans möglich wird (bspw. durch Altersabgang, neu geschaffene Stellen), erfolgt eine Stellenausschreibung für die befristet beschäftigten Kräfte, um ihnen eine unbefristete Beschäftigung bei der Stadt Braunschweig zu ermöglichen. Die Auswahl hierfür erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Da der Stellenplan nach den Vorgaben des NKomVG einzuhalten ist, sind darüber hinausgehende, unbefristete Einstellungen bzw. Weiterbeschäftigungen grundsätzlich nicht möglich. Um dennoch aber besonders qualifizierte und leistungsstarke Kräfte an die Stadt Braunschweig binden zu können, werden bis zu sechs Erzieherinnen/Erzieher in den städtischen Kindertagesstätten auch ohne dauerhafte stellenplanmäßige Abdeckung unbefristet beschäftigt. Das Risiko, dass hierdurch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Planstellen überschritten wird, erscheint aufgrund der hohen Fluktuation in obigem Maße als kalkulierbar. Diese Verfahrensweise ist der besonderen Situation in den städtischen Kindertagesstätten geschuldet und wird in anderen Bereichen so nicht gehandhabt.
Die Einrichtung eines sog. Stellenpools würde - ohne entsprechende Ausweitung des Stellenplanes - zu keinem anderen Ergebnis führen.
