Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00366

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Stadtbezirksrat 211 hat in seiner Sitzung am 07.05.2015 der Planung und dem Ausbau der Straße Brauerskamp (DS 17515/15) einstimmig zugestimmt. Die in der folgenden Proto-kollnotiz festgehaltenen Punkte sollten von der Verwaltung vor Baubeginn geklärt werden.

 

„Die Abstimmung über diesen Punkt erfolgte mit folgender Protokollnotiz:

 

1.Der Stadtbezirksrat erwartet, dass mit den Anwohnern (s. nachgenannter Delegation) ein Ortstermin abgehalten wird, um die Ausbaumaßnahme hierbei zu erläutern.

 

2.Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die privaten Grundstückseigentümer (Wohnblocks) verpflichtet werden können, auf den Grünflächen bei den Grundstücken, Parkraum für die Mieter zu errichten.

 

3.Der Ausbau soll anschließend so erfolgen, wie in der Sitzung vorgestellt.“

 

Zu 1.

Am 9. Juni 2015 fand unter Beteiligung von Mitgliedern des Stadtbezirksrats und Anwohnern ein Ortstermin statt. Ein großes Anliegen der Anwohner ist die bisher vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum auch nach dem Umbau der Straße zu erhalten. Die Verwaltung wird entsprechend dem Ergebnis des Ortstermins im Ausbauplan die vor den Gebäuden Brauerskamp 26, 28 und 30 sowie gegenüber Brauerskamp 37 vorgesehenen Bauminseln nicht umsetzen, sondern diese als Parkplatzflächen in Betonsteinpflaster herstellen.

 

Der vor dem Gebäude Brauerskamp 25 vorgesehene Baumstandort wird soweit in Richtung Osten verschoben, dass er nicht mehr unter dem auf dem Grundstück vorhandenen Baum steht. Dadurch entsteht am Fahrbahnrand ein zusätzlicher Parkplatz. Am gegenüberliegenden Fahrbahnrand wird entsprechend ein Parkplatz gestrichen.

 

Zu 2.

Die bestehenden Wohnhäuser wurden genehmigt und haben somit Bestandsschutz. Die Ei-gentümer können daher nicht im Rahmen der bestehenden Baugenehmigungen verpflichtet werden, Stellplätze zu errichten. Lediglich im Rahmen von neuen Baugenehmigungsverfah-ren wie z.B. Nutzungsänderungen wäre der Mehrbedarf an PKW-Einstellplätzen nachzuweisen.

 

Die Eigentümerin der Wohnhäuser wurde angeschrieben und über den Wunsch der Anlieger informiert.

 

Zu 3.

Die Ausbaupläne wurden entsprechend angepasst.


 

 

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