Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00337
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Taubenstraße", HA 135
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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08.07.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 26. Mai 2015 wird die Verwaltung aufgefordert, bei der Ausschreibung der Erschließungsleistungen für das neue Wohngebiet im 1. Bauabschnitt Taubenstraße die Wärmeversorgung des Bereiches mit Fernwärme verbindlich vorzusehen.
Diese Anforderung wird berücksichtigt, indem die Dimensionierung des Fernwärmenetzes für einen Anschluss sämtlicher Gebäude ausgelegt wird (1. und weitere Bauabschnitte). Die Heranführung der Fernwärme beabsichtigt die BS|ENERGY über eine neu zu verlegende Leitung aus Richtung Nordstraße.
Unter Berücksichtigung der jederzeitigen Möglichkeit der vollflächigen Fernwärmeversorgung wird die Einhaltung des o. g. Beschlusses des Verwaltungsausschusses auch als erfüllt angesehen, wenn die als Investoren vorgesehenen Wohnungsbaugenossenschaften Wiederaufbau und BBG auf ihren Baufeldern versuchen, eine ökologisch äquivalente Form der Energieversorgung anzuwenden. Betroffen sind Teile des mittleren und der südliche Teil des Bauareals. Die Mindestanforderung ist dabei die Einhaltung der Energieeinsparverordnung.
