Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00094-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung eines Gästeausweises im Rahmen des Parkraumbewirtschaftungskonzepts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
07.07.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der Fraktion „Die Linke“:
U. a. Bewohner der Adolfstraße beklagen, dass Gäste bisher in der Adolfstraße gar nicht mehr parken können, da nur Bewohner mit Ausweis das Recht haben. Bewohner mit Stellplätzen und/oder Garagen können solche Ausweise nicht erhalten.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:
Ist es möglich, im Rahmen des Parkraumbewirtschaftungskonzepts für Anwohner die Möglichkeit zu schaffen, einen Gästeausweis zu beantragen, der es den Gästen des Anwohners erlaubt, einen Anwohnerparkplatz über einen definierten Zeitraum wie ein Anwohner zu nutzen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Straßenverkehrsordnung sieht nur die Möglichkeit vor, Bewohnerparkausweise an Bewohner zu vergeben. Die Vergabe eines „Gästeausweises“ oder die Vergabe eines Bewohnerparkausweises an Gäste der Bewohner ist nicht zulässig. Die Voraussetzungen, unter denen Bewohnerparkausweise an Bewohner vergeben werden, können unter anderem auf der Internetseite der Stadt Braunschweig eingesehen werden.
Besucher können in der Adolfstraße tagsüber 2 Stunden parken, in der Helmstedter Straße, der Leonhardstraße, der Ottmerstraße und anderen Straßen auch länger.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Ergebnisse der Wirkungskontrolle des Parkraum-managementkonzepts demnächst den Ratsgremien vorzulegen. Möglicherweise kommt es in diesem Zusammenhang auch noch zu Änderungen der Regelungen für Besucher.
