Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00308-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anfrage der SPD-Fraktion:

 

Ausgangslage:

Die Verkehrsführung der Hildesheimer Straße zum Rudolfplatz wurde zum September 2012 verändert. Die Testphase wurde am 13.08.2013 abgeschlossen. Zur Anfrage 2053/13 wurde uns mitgeteilt, dass Ergebnisse noch nicht vorliegen. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass versucht werden soll, eine Pförtnerung zwischen Ringgleis und Rudolfplatz an Ampeln zu installieren, um die Schadstoffbelastung und die Staugefahr zu reduzieren.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie sind die Erfahrungen mit der Zusammenlegung der Geradeaus- und Rechtsabbiegespur?
  2. Wie hoch ist die Schadstoffbelastung am Rudolfplatz/Hildesheimer Straße, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des NOx Sammlers?
  3. Wie weit ist die Planung der Pförtnerung?

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu 1.

Die Ergebnisse der Testphase wurden in der Drucksache 16148/13 ausführlich beschrieben. Die Drucksache wurde am 13.08.2013 im Stadtbezirksrat 310 beraten und die dauerhafte Einführung der vorgeschlagenen Maßnahmen am 14.08.2013 im Planungs- und Umweltausschuss beschlossen. Es liegen der Verwaltung keine Hinweise über Probleme mit der nunmehr seit über 2 Jahren bestehenden Verkehrsregelung vor. Auch die Verkehrs GmbH hat auf Nachfrage erneut bestätigt, dass keine Beeinträchtigungen des Busverkehrs am Rudolfplatz bekannt sind. Die in der Drucksache 16148/13 dargelegten Ausführungen sind daher nach wie vor aktuell.

 

Zu 2.

Die Stickstoffdioxidwerte (NO2) werden mit Passivsammlern an der Hildesheimer Straße kurz vor dem Rudolfplatz gemessen. Aufgrund der vorhandenen hohen Bebauung wird die Hildesheimer Straße an dieser Stelle schlechter durchlüftet als der Rudolfplatz selbst und eignet sich daher für eine Überwachung des NO2-Grenzwertes. Es wird also an dem dort am stärksten betroffenen Bereich gemessen (worst case). Die bisherigen Messwerte zeigen eine Unterschreitung des Jahresgrenzwerts für NO2.


Der Jahresmittelwert für 2014 lag bei 37 µg/m³. Der vorläufige Mittelwert für die Monate Januar bis Mai 2015 liegt bei 35,8 µg/m³. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) liegt bei 40 µg/m³ im Jahresmittel und wird somit eingehalten.

 

Nach Aussage des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim (zuständige Behörde für die lufthygienische Überwachung in Niedersachsen) werden in Braunschweig alle anderen Grenzwerte für Luftschadstoffe z. B. Feinstaub deutlich unterschritten.

 

Zu 3.

Die Einrichtung der Pförtnerung wurde zunächst zurückgestellt, da in dem fraglichen Straßenabschnitt die Neuerschließung eines ehemaligen Gewerbegeländes vorgesehen ist und sich damit die Verkehrssituation verändern wird. Die Planungen zur Pförtnerung werden in Kürze wieder aufgenommen.

 


 

 

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