Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00135-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2015 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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09.07.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ergebnishaushalt IM
Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15Sachaufwendungen
Projekt4E.21Neu GS Heinrichstraße, Erneuerung Grundleitungen
Sachkonto421110 Instandhaltungen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 265.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 20150,00 €
außerplanmäßig beantragt265.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:265.000,00 €
Für die Erneuerung der Grundleitungen der GS Heinrichstraße waren Kosten i. H. v.
120.000 € kalkuliert worden. Die Mittel sollten aus dem Globalansatz für kleinere Sanierungen in Schulen (Projekt 4S.210065) bereitgestellt werden. Nach Voruntersuchungen und vorliegender Feinplanung sind die Kosten mit 265.000 € zu veranschlagen, sodass aufgrund der Größenordnung die Kosten in einem Einzelprojekt abzubilden sind.
Derzeit ist ein Mischsystem an Grundleitungen auf dem Grundstück vorhanden, das das Regen- und das Schmutzwasser ableitet. Es ist völlig marode und verwurzelt. Nach den einschlägigen Vorschriften ist es durch ein neues Trennsystem (Schmutz- und Niederschlagswasserleitungen) zu ersetzen.
Folgende Deckungsmittel stehen zur Verfügung:
Art der Deckung | Projekt / Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwand
| 4E.210003/ 421110 | GS Bürgerstraße, Sanierung - Grundstücke und baul. Anlagen - Instandhaltungen | 119.800,00 € |
Minderaufwand
| 4E.210085 / 421110 | Johannes-Selenka-Schule, Sanierung - Grundstücke und baul. Anlagen - Instandhaltungen | 8.700,00 € |
Minderaufwand
| 4S.210063 / 421110 | FB 20: Einbau Hocheffizienz-pumpen - Grundstücke und baul. Anlagen – Instandhalt. | 6.600,00 € |
Minderaufwand
| 4S.210065 / 421110 | FB 20: Global-Instandhaltung Schulen - Grundstücke und baul. Anlagen - Instandhaltungen | 126.300,00 € |
Minderaufwand
| 4S.210070 /421110 | Umb.städt. Kitas für U3 (40 %) | 3.600,00 € |
Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15Sachaufwendungen
Projekt4E.210153 Tiefgarage Packhof, Sanierung
Sachkonto421110 Instandhaltungen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 505.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 20150,00 €
außerplanmäßig beantragt505.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:505.000,00 €
Für die Sanierung der Brandschutztore in der Tiefgarage (TG) Packhof hatte der Rat im ver-gangenen Haushaltsjahr außerplanmäßig Mittel in Höhe von 455.000 € (DS 17081/14) sowie zur Behebung weiterer Mängel zusätzlich 417.500 € bereitgestellt (DS 17241/14). Insgesamt standen somit 872.500 € für die Sanierung der TG Packhof zur Verfügung.
Aufgrund der Ergebnisse weiterer Untersuchungen durch einen bauaufsichtlich zugelassenen Gutachter im März 2015 wird es notwendig, in der TG Packhof weitere Mängel zu beseitigen, damit die Tiefgarage bauordnungsrechlich weiterbetrieben werden kann. Es sind im Wesentlichen weitere Brandschutzmaßnahmen und Maßnahmen der Betriebssicherheit (Nachrüstungen an der Brandmeldeanlage, die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage sowie der Austausch des Transformators) durchzuführen. Für die Maßnahmen außer der Sicherheitsbeleuchtung stehen aus den oben dargestellten Mitteln noch rd. 196 TEUR zur Verfügung.
Zwingend notwendig ist nun noch die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage, für die der Gutachter der bislang durchgeführten Interimsmaßnahme eine maximale Betriebszeit bis Ende April 2016 zugestanden hat. Damit die erneuerte Anlage vor Ablauf der Duldungsfrist in Betrieb gehen kann, werden noch in diesem Haushaltsjahr insgesamt 505.000 € benötigt. Bei einer Bereitstellung dieser Haushaltsmittel erst mit dem Haushalt 2016 könnten die Maßnahmen nicht mehr vor Ablauf der Duldungsfrist umgesetzt werden.
Folgende Deckungsmittel stehen zur Verfügung:
Art der Deckung | Projekt/ Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwand
| 3S.200001/ 427114 | FB 20: Planungskosten Vergabe von Leistungen – | 400.000,00 € |
Minderaufwand
| 4S.210013 / 421110/445526 | FB 20: Instandh. Grundvermögen – Grundst. und baul. Anlagen – Instandhaltungen/HOAI-Leistungen | 70.000,00 € |
Minderaufwand
| 4S.210030 / 421110 | FB 20: Global-Instandhaltung Parkhäuser - Grundstücke und baul. Anlagen - Instandhaltungen | 35.000,00 € |
Finanzhaushalt
Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26Baumaßnahmen
Projekt5E.210100 Feuerwehr Leiferde und Querum, Neubauten
Sachkonto787110 Hochbaumaßnahmen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 246.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 20150,00 €
außerplanmäßig beantragt246.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:246.000,00 €
Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 5. März 2013 die Gesamtkosten für die o. a. Neubauten mit jeweils 790.000 € festgestellt (Drucksachen 15861/13 und 15862/13). Im Auftrag der Stadt führt die Nibelungen Wohnbau GmbH (NiWo) diese Baumaßnahmen durch. Mit Bericht vom 8. Juni 2015 hat die NiWo dem FB 65 mitgeteilt, dass für den Neubau in Leiferde mit Mehrkosten i. H. v. 106.000 € zu rechnen ist; für den Neubau in Querum wurden Mehrkosten i. H. v. 140.000 € angezeigt.
Die Mehrkosten sind lt. NiWo insbesondere durch Preissteigerungen aufgrund der guten Baukonjunktur zu verzeichnen. Im Übrigen ergeben sich diese wie folgt:
In Leiferde sind die Mehrkosten auf erhöhte Anforderungen aus der Entwässerungsgenehmigung, eine aufwändigere öffentliche Erschließung, ein zusätzlich erforderlicher dritter Stellplatz sowie auf die Forderungen des Prüfstatikers und auf die Mehrmassen bei Beton und Stahl zurückzuführen.
In Querum beruhen die Mehrkosten insbesondere auf der aufwändigeren Umlegung von Versorgungsleitungen und den damit verbundenen Bauzeitverzögerungen, dem Winterbau, den erhöhten Anforderungen aus der Entwässerungsgenehmigung durch aufwändigere öffentliche Erschließung zur gegenüberliegenden Straßenseite sowie auf den Forderungen des Prüfstatikers und auf Mehrmassen bei Beton und Stahl.
Die Übergabe der Gebäude soll im September 2015 erfolgen. Um die Baumaßnahme nicht stoppen zu müssen, ist die Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln erforderlich. Zur Deckung können Haushaltsmittel aus dem Neubauprojekt der Berufsfeuerwehr (Projekt 5E.210113) herangezogen werden, die im Finanzplanungszeitraum bis Ende 2019 nicht mehr benötigt werden. Eine Nachveranschlagung der Haushaltsmittel ist jedoch ab 2020 erforderlich und soll in die Haushaltsplanung 2016 einfließen.
Folgende Deckungsmittel stehen zur Verfügung:
Art der Deckung | Projekt / Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
Minderauszahlung
| 5E.210113 / 787110 | Feuerwehr-Neubauten – Hochbaumaßnahmen, investiv | 246.000,00 € |
Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26Baumaßnahmen
Projekt5E.210105 Feuerwehr Lamme und Völkenrode / Neubauten
Sachkonto787110 Hochbaumaßnahmen
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 70.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2015300.000,00 €
überplanmäßig beantragt70.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:370.000,00 €
Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 5. März 2013 die Gesamtkosten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Lamme mit 790.000 € festgestellt (Drucksache15860/13). Im Auftrag der Stadt führt die Nibelungen Wohnbau GmbH (NiWo) diese Baumaßnahmen durch. Mit Bericht vom 8. Juni 2015 hat die NiWo dem FB 65 mitgeteilt, dass für den Neubau in Lamme mit Mehrkosten i. H. v. rd. 100.000 € zu rechnen sei.
Die Mehrkosten sind lt. NiWo insbesondere durch Preissteigerungen aufgrund der guten Baukonjunktur zu verzeichnen. Weiterhin war ein zusätzlicher Bodenaustausch erforderlich, da sich die Tragfähigkeit des Bodens im Bereich der befestigten Flächen als zu gering erwiesen hat. Mehrkosten haben sich auch aufgrund erhöhter Anforderungen aus der Entwässerungsgenehmigung, durch Forderungen des Prüfstatikers und aufgrund von Mehrmassen bei Beton und Stahl ergeben.
Die Übergabe der Gebäude soll im September 2015 erfolgen. Um die Baumaßnahme nicht stoppen zu müssen, ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln erforderlich. Im Projekt selbst stehen noch Deckungsmittel in Höhe von 30.000 € zur Verfügung. Zur Deckung der restlichen Mehrkosten können Haushaltsmittel aus dem Neubauprojekt der Berufsfeuerwehr (Projekt 5E.210113) i. H. v. 70.000 € herangezogen werden, die im Finanzplanungszeitraum bis Ende 2019 nicht mehr benötigt werden. Eine Nachveranschlagung der Haushaltsmittel ist jedoch ab 2020 erforderlich und soll in die Haushaltsplanung 2016 einfließen.
Folgende Deckungsmittel stehen zur Verfügung:
Art der Deckung | Projekt / Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
Minderauszahlung
| 5E.210113 / 787110 | Feuerwehr-Neubauten – Hochbaumaßnahmen, investiv | 70.000,00 € |
