Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00428

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Stadtsportbund Braunschweig e.V. wird für den Betrieb der Geschäftsstelle im Jahr 2015 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 85.022,65 € gewährt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig gewährt gemäß Ziffer 3.6 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sonstige Sportförderung) auf Antrag Zuwendungen.

 

Mit Schreiben vom 04. Juni 2015 hat der Stadtsportbund Braunschweig e.V. (SSB) einen Antrag auf Bezuschussung des Geschäftstellenbetriebs sowie der Aufwendungen für die Sportjugend und des Sportabzeichens im Jahr 2015 gestellt. So beantragt der SSB die Auszahlung einer Summe in Höhe von 94.100,00 € für Zuschüsse zu Übungsleiterentgelten im Jahr 2015. Darüber hinaus bittet der SSB in seinem Antrag die Stadtverwaltung, ab dem Jahr 2016 die Verteilung der Zuschüsse zu den Übungsleiterentgelten an die Vereine selbst vorzunehmen. Das Antragsschreiben ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Nach Gesprächen mit der Stadtverwaltung hat der SSB für das laufende Jahr von der Aufgabe der Verteilung der Übungsleiterentschädigungen Abstand genommen, sodass die Verteilung der Übungsleiterentschädigungen nun bereits im Jahr 2015 von der Stadtverwaltung durchgeführt werden soll.

 

Den vorliegenden Antragsunterlagen war ein Kosten- und Finanzierungsplan für den Betrieb der Geschäftsstelle im Jahr 2015 beigefügt. Dieser beinhaltete auch die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Sportregion und einzelner, vom SSB initiierter Projekte im Jahr 2015.

 

In den Bereichen Sportjugend und Sportabzeichen ist der Antrag aufgrund weiterer Angaben, die vom SSB benötigt werden, noch nicht abschließend prüffähig. Es ist beabsichtigt, die Prüfung dieser Bereiche zeitnah abzuschließen, damit dem Sportausschuss eine Beratung über eventuelle Zuschussgewährungen in der nächsten Ausschusssitzung möglich sein wird.

 

Die Prüfung bezüglich der Thematik „Sportregion“ dauert ebenfalls an aufgrund weiterer erforderlicher Angaben, die vom SSB noch zusammengestellt werden. Eine Beratung des Sportausschusses über eine eventuelle Zuschussgewährung für den Bereich der Sportregion ist voraussichtlich in der nächsten Ausschusssitzung möglich.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, dem Sportausschuss die vom SSB initiierten Projekte sowie die Thematik Sportregion für das Jahr 2015 jeweils einzeln zur Beratung vorzulegen. Der SSB wurde daher gebeten, für jedes Projekt sowie die Sportregion eine ausführliche Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Auch hier strebt die Verwaltung die Beratung über eventuelle Zuschussgewährungen in der nächsten Ausschusssitzung an.

 

Aus den vorgenannten Gründen wurde der bestehende Kosten- und Finanzierungsplan für den Betrieb der Geschäftsstelle im Jahr 2015 dahingehend aktualisiert, dass die anteiligen Einnahmen und Ausgaben für die Sportregion und die Projekte nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Demgemäß konnten für den Betrieb der Geschäftsstelle im Jahr 2015 in Abstimmung mit dem SSB voraussichtliche Einnahmen in Höhe von 289.995,00 € und voraussichtliche zu-wendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 375.017,65 € ermittelt werden. Es existiert somit eine Unterdeckung in Höhe von 85.022,65 €, für die der SSB einen städtischen Zu-schuss beantragt. Auf die als Anlage 2 beigefügte Übersicht der voraussichtlichen Einnahmen und zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für den Betrieb der Geschäftsstelle des SSB im Jahr 2015 wird verwiesen.

 

Unter Berücksichtigung der Bedeutung des SSB für die Sportvereine und den Braunschweiger Sport generell schlägt die Verwaltung vor, dem SSB einen Zuschuss in Höhe von bis zu 85.022,65 € für den Betrieb der Geschäftsstelle im Jahr 2015 im Rahmen einer Anteilsfinanzierung zu gewähren. Dies ist ein Anteil in Höhe von 22,67 % an den voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für den Betrieb der Geschäftsstelle im Jahr 2015.

 

Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendung stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise