Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 15-00436

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ds. 15-00341-01 der Finanzverwaltung ist zu entnehmen, dass die Schuldverpflichtungen bzgl. des öffentlichen Kanalnetzes nicht in der städtischen Bilanz auftauchen. Bei den Schuldverträgen bzgl. der Schulsanierungen ist das hingegen anders geregelt.

Wir fragen:

 

1. Da bis zum Jahre 2035 nur ein Bruchteil der für das Kanalnetz ausgereichten Schuldversprechungen an die Banken von der Stadt abgegolten sein wird, stellt sich jetzt schon die Frage, welche Vorsorge zum Zahltag die Verwaltung ins Auge gefasst hat (z.B. in Form von Rücklagen)?

 

2. Falls an keine solcher Rücklagen-Vorsorge gedacht wird: Werden ggf. bereits jetzt Umschuldungsvereinbarungen mit den Banken angedacht?

 

3. Immerhin ist ja die Stadt die alleinige Finanzierungsverpflichtung gegenüber den Banken eingegangen. Statt solch eines automatischen Rückfallrechtes der finanzierten Kanal- und Investitionsgüter geht die Verwaltung von einem "Erwerb" aus  (siehe unter 3. der Mitteilung). Warum wurde in den Verträgen mit Veolia auf ein automatisches Rückfallrecht des Kanalnetzes sowie aller anderen Investitionsgüter bei Vertragsende an die Stadt verzichtet?

 

gez.
Peter Rosenbaum

BIBS-Fraktion
 

 

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