Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00371-01
Grunddaten
- Betreff:
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Ersatzbau für die Sporthalle St.-Ingbert-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 0670 Sportreferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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zur Kenntnis
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13.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtbezirksrates 321 Lehndorf-Watenbüttel am 24.06.2015 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass derzeit zwei mögliche Standorte für einen Ersatzbau der durch einen Brand vollständig vernichteten Sporthalle St.-Ingbert-Straße geprüft werden. Eine endgültige Entscheidung sei erst möglich, wenn mit der Versicherung eine abschließende Klärung über die Abwicklung des Brandschadens erreicht werden konnte. Auch dann würde erst eine Entscheidung der Verwaltung erfolgen können, an welchem Standort in welchem Umfang ein Neubau vorgeschlagen wird.
In diesem Zusammenhang wird angefragt:
1. Bis wann erwartet die Verwaltung eine Klärung mit der Versicherung?
2. Welchen zeitlichen Ablauf erwartet die Verwaltung anschließend bis zur Inbetriebnahme der neuen Sporthallen?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Die Verwaltung führt zurzeit intensive Gespräche mit der Versicherung und erwartet kurzfristig Aussagen zur Entschädigungssumme am Altstandort und zu angekündigten Abschlägen auf die Summe am Alternativstandort.
Zu 2.:
Je nach Wahl des Standortes können sich unterschiedliche Vorlaufzeiten ergeben. Im Gegensatz zum Altstandort ist am Alternativstandort noch kein Baurecht zur Errichtung einer Sporthalle gegeben. Die Verwaltung plant jedoch, die Entwurfserstellung und das Baugenehmigungsverfahren parallel und in Abstimmung mit dem noch zu erstellenden Bebauungsplan durchzuführen, um das Projekt bei Wahl dieses Standorts möglichst schnell voranzubringen. Zuvor besteht aufgrund der Bausumme die Verpflichtung zur Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens zur Beauftragung der Architekten. Dies kann erfolgen, wenn die Größe der Halle festgelegt worden ist. Nach Vorliegen der Planungssicherheit ist von ca. 2,5 Jahren für die weitere Planung und Bauausführung auszugehen. Dies setzt eine weitgehende Störungsfreiheit im Planungs- und Bauablauf voraus.
