Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00447

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates:

 

Auf der Leipziger Straße verschwenkt die Fahrbahn Richtung Norden auf Höhe Stöckheimer Markt nach links, während die Straßenbahn/Busspur weiter der Geradeausspur folgt. Die Verwaltung möge eine Möglichkeit prüfen, diese veränderte Straßenführung kenntlich zu machen.

 

Begründung:

 

Die Verkehrsteilnehmer fahren immer wieder in den gesperrten Bereich der Haltestelle am Stöckheimer Markt. Auf dem Verkehrsschild ist mit einem Pfeil beschrieben, dass sich die Straße nach links verschwenkt, aber nicht, dass die Straßenbahn eine eigene Spur bekommt. Zur besseren Orientierung würde es helfen, wenn gleichzeitig der Schienenverlauf der Straßenbahn auf dem Schild ergänzt wird und erkennbar wird, dass Schienen- und Straßenverkehr getrennt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ein zusätzlicher Hinweis wird nicht angebracht.

 

Begründung:

 

Der Individualverkehr erhält in Fahrtrichtung Norden folgende Hinweise, die seine Führung verdeutlichen:

 

  • verschwenkende Fahrbahnrandmarkierung der Geradeaus- und Linksabbiegespur um den Gleisbereich herum
  • Verkehrszeichen „vorgeschriebene Fahrtrichtung links vorbei“ am äußeren Rand des Gleisbereichs (zur Vermeidung der Einfahrt in selbigen)
  • Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit Zusatzzeichen „Linienverkehr frei“ in Portalaufstellung an beiden äußeren Seiten des Gleisbereichs (zur Vermeidung der Einfahrt in selbigen)
  • Plantafel mit Spurwegweiser, der die Verschwenkung der Geradeausspur darstellt

 

Spurwegweiser richten sich mit ihrer Information an den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, den Informationsgehalt auf dem Wegweiser in kurzer, aber dennoch ausreichender Form darzustellen, damit er in der An- und Vorbeifahrt von den Fahrzeugführern aufgenommen wird. Hierzu wird eine Symbolik verwendet, die selbsterklärend ist und im Zeitraum des Draufblickens erfasst werden kann. Eine Überfrachtung der Darstellung - wie beispielsweise der ergänzende Verlauf der Gleis-führung - läuft diesem Zweck zuwider.
 

 

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