Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00425

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.10.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das geplante Neubaugebiet Stöckheim-Süd beschlossen. Ende Dezember 2014 ist die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden. Hierbei wurde die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass aufgrund archäologischer Oberflächenfunde auf eine Siedlungstätigkeit aus mehreren vor­geschichtlichen Zeitabschnitten zu schließen ist.

 

Die Fundstellen sind lokalisiert und in der Fundstellenkartei des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) aufgenommen. Die Ausdehnungen und der Erhaltungszustand der Fundstellen sind nicht bekannt.

 

Im Vorfeld der Bebauungsplanung soll durch Sondagen die Ausdehnung und die Erhaltung der Fundstellen ermittelt werden. Die gewonnenen Daten werden dann der weiteren Abwägung im B-Planverfahren zugrunde gelegt. Je nach Befund werden ggf. anschließend Ausgrabungen erfolgen und das gefundene Material archiviert.

 

Für die Sondage werden Prospektionsgrabungen in einem Raster von 50 m über die gesamte Fläche des Bebauungsplanbereiches durchgeführt. Bei Bedarf wird das Raster auf 25 m verkleinert.

 

Für die Prospektionsgrabungen wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Braunschweiger Grundstücksgesellschaft (BGG) als Vorhabenträgerin und dem NLD geschlossen. Die Grabungsarbeiten sind nach der Ernte vorgesehen. Sie sollen am 10. August beginnen und werden voraussichtlich zwei Monate in Anspruch nehmen. Da sich auf dem gesamten Gelände Verdachtspunkte von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg befinden, werden vorab bzw. parallel zu den archäologischen Ausgrabungen die Bergungs­grabungen zu den Kampfmittelverdachtspunkten durchgeführt.

 

Zurzeit wird ein städtebaulicher Entwurf als Grundlage für die Bebauungsplanung erarbeitet. Nach der Sommerpause wird der Entwurf der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgestellt werden können.


 

Nach Ausarbeitung des entsprechenden Bebauungsplanentwurfes und Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird der Entwurf den zuständigen politischen Gremien zur Fassung eines Auslegungsbeschlusses vorgelegt.
 

 

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