Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00418-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anfrage des Stadtbezirksrates:

 

Seit mehreren Jahren wurden zu diesem Thema Anfragen an die Verwaltung gestellt und Anträge formuliert und beschlossen.

 

1. Wer ist für die Reinigung verantwortlich?

2. Ab wann wird die Verwaltung aktiv, wenn nicht gereingt wird?

3. Wieviel Kosten kommen auf denjenigen zu, der seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Dieser Abschnitt des Thiedebacher Weges ist nicht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsverordnung enthalten, da er außerhalb einer geschlossenen Ortslage liegt. Daher ist die Stadt Braunschweig als Straßenbaulastträger im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für die Reinigung zuständig. Solche Abschnitte werden etwa alle vier Wochen bezüglich des verkehrssicheren Zustandes überprüft. Eine regelmäßige Reinigung wird derzeit nicht durchgeführt. Wenn festgestellt wird, dass von den Verunreinigungen eine Gefahr ausgeht, wird die Reinigung der Flächen beauftragt. Dies ist in diesem Fall bereits erfolgt.

 

 

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