Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 15-00458

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits zur Ratssitzung am 02.06.2015 hatte die Linksfraktion das Thema „Keine Übernahme der Kosten für die Einzugsrenovierung durch das Jobcenter Braunschweig“ mit einer Anfrage thematisiert. Dabei wurde insbesondere die grundsätzliche Aussage des Jobcenters in den Bewilligungsbescheiden - […Ich mache Sie daher darauf aufmerksam, dass Kosten für eine Einzugsrenovierung nicht übernommen werden können, da im Gebiet der Stadt Braunschweig renovierter Wohnraum im ausreichenden Maß zur Verfügung steht….] – kritisch hinterfragt. In der Stellungnahme der Verwaltung hieß es, dass es keinerlei Gutachten o.ä. gegeben habe, die eine solche Aussage begründen könnten, es nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Jobcenter in der Vergangenheit unzutreffend entschieden habe und eine Anpassung der Bewilligungspraxis geprüft werden solle. Aus dieser Antwort erwuchs die Hoffnung, dass sich tatsächlich an dieser diskriminierenden Praxis, die zudem rechtlich bedenklich und fachlich falsch ist, etwas ändern würde. Die Realität sieht allerdings anders aus.

In einem der Linksfraktion vorliegenden Bescheid vom 13.07.2015 heißt es: […Zurzeit wird im Gebiet der Stadt Braunschweig noch im ausreichenden Maß renovierter Wohnraum zur Anmietung angeboten. Aus diesem Grund werden von mir die Kosten für  eine Einzugsrenovierung grundsätzlich nicht übernommen….]

 

Dazu wird die Verwaltung gefragt:

 

1. Zu welchem Ergebnis hat die Prüfung der Bewilligungspraxis zur Gewährung von Kosten für Einzugsrenovierungen geführt?

 

2. Wann genau ist mit einer Veränderung der Bewilligungspraxis zu rechnen?

 

3. Können alle Bewilligungsbescheide, die eine Übernahme von Kosten zur Einzugsrenovierung grundsätzlich ablehnen und damit eine Einzelfallprüfung ausschließen, zumindest ab dem 02.06.2015 aufgehoben werden?
 

 

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