Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00440-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat zu der Anfrage folgendes mitgeteilt:

 

1. Sind die Gespräche mit dem Land Niedersachsen in der genannten Angelegenheit – mit einem positiven Ergebnis – abgeschlossen?

 

Die Gespräche zur Nutzung des LAB-Ausweises als Fahrausweis fanden direkt zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW), den Verkehrsverbünden und den Verkehrsunternehmen statt.

 

Die Finanzierungszusage des MW wurde bereits mündlich durch das Referat 44 - Öffentlicher Personennahverkehr- abgegeben. Die schriftliche Vereinbarung verzögert sich noch, weil nicht alle betroffenen Verbünde und Verkehrsunternehmen, die ebenfalls Verkehre zur LAB durchführen, die notwendigen Angaben geliefert haben. Ein Vereinbarungsentwurf soll Anfang September 2015 dem Zweckverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger für den ÖPNV in Braunschweig übersandt werden. 

 

 

2. Wie viel wird vom Land an die Verkehrs-GmbH als Ausgleich für das Fahrtentgelt gezahlt?

 

Das Land hat avisiert, einen Ausgleich in Höhe des BS-Mobil-Tickets zu zahlen. Berechnungsgrundlage soll die durchschnittliche, monatliche Belegung der LAB werden.

 

 

3. Wird es vom Land auch einen Ausgleich für die verbesserte Verbindung zwischen der LAB in Kralenriede und dem Hauptbahnhof bzw. dem Gesundheitsamt geben?

 

Das Land übernimmt nur den Ausgleich für die unter Punkt 2) ermittelten Fahrgeldausfälle. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von 43.500 € für die Anpassung der Verkehrsbedienung auf der Linie 436 erfolgt im Rahmen der Verlustübernahme der Braunschweiger Verkehrs-GmbH durch die Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH.

 

Bereits in der Mitteilung vom 11. Mai 2105 (DS-Nr.: 14413/15) zur besseren Verkehrsanbindung der LAB an den Planungs- und Umweltausschuss sowie an den Finanz- und Personalausschuss ist der Hinweis enthalten, dass diese verkehrlichen Maßnahmen nach einer angemessenen Zeit im Hinblick auf die tatsächliche Inanspruchnahme des zusätzlichen Angebots überprüft werden sollen.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise