Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00437-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaachse im Holzmoor
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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21.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der BIBS-Fraktion im Rat der Stadt:
Der Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung des Baugebietes „Holzmoor-Nord" GL 51 wurde am 25.03.2014 auch mit dem Ziel beschlossen, die vorhandene Klimaachse zu sichern. Diese befindet sich im nördlichen Teil des Geltungsbereichs, wo eine so genannte „lokale Luftleitbahn" verläuft, die in der Stadtklimaanalyse von 2012 ausgewiesen ist. In diesem Bereich verläuft auch ein möglicher Streckenabschnitt Campus-Stadtbahn. Teile dieser Flächen sind offenbar noch nicht im städtischen Besitz. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
- Wie will die Verwaltung vorgehen, um die genannten Ziele des Aufstellungsbeschlusses zu verwirklichen, wenn Teile des Bereichs noch gar nicht im städtischen Besitz sind?
- Zu welchem Zeitpunkt (vor Auslegungsbeschluss, vor Satzungsbeschluss) und mit welchen Mitteln (ggf. städtebaulicher Vertrag, Kauf, Pacht, Grundstückstausch o. ä.) soll ggf. die Übertragung in städtischen Besitz erfolgen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Aktuell wird durch ein vom Vorhabenträger beauftragtes Planungsbüro ein Rahmenplan erstellt, der der Abstimmung der verbindlichen Planungsgrundlagen und Ziele für das Bauen innerhalb des Plangebietes dient. Im Ergebnis sollen dabei die wesentlichen städtebaulichen Strukturen, Vorgaben, Restriktionen und Potentiale sowie Entwicklungsziele formuliert werden, die u. a. mit den betreffenden Fachdienststellen der Verwaltung abgestimmt wurden. Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Rahmenplanung ist ein darauf basierender städtebaulicher Entwurf auszuarbeiten, auf dessen Grundlage das Bebauungsplanverfahren dann weitergeführt werden kann.
Innerhalb des Geltungsbereiches des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes „Holzmoor-Nord“ befinden sich die für die Klimaachse benötigten Flächen im Eigentum des Vorhabenträgers oder der Stadt Braunschweig. Diese werden im Bebauungsplan als öffentliche Grünflächen festgesetzt. Durch den parallel abzuschließenden städtebaulichen Vertrag werden auch die städtebaulichen Ziele gesichert. So wird im Zuge dieses Vertrages auch die Übertragung der im Bebauungsplan als öffentliche Flächen festgesetzten Grundstücksteile des Vorhabenträgers an die Stadt geregelt. Innerhalb des öffentlichen Streifens im nördlichen Geltungsbereich wird auch die geplante Stadtbahntrasse verlaufen, deren genaue Lage erst im weiteren Verfahren festgelegt wird.
