Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00434-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechte Straftaten in Braunschweig - Was unternimmt die Verwaltung?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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21.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, dass Braunschweig ein Schwerpunkt rechter Straftaten ist?
Nach schriftlicher Auskunft der Polizeiinspektion Braunschweig vom 10. Juli 2015 ist Braunschweig kein Schwerpunkt rechter Straftaten. Vielmehr würden rechte Straftaten konsequent aufgedeckt und verfolgt, so dass deren Anzahl im Vergleich zu anderen Städten relativ hoch sei.
Frage 2: Gibt es Zusammenhänge zwischen der unkritischen Genehmigungspraxis und dem mangelnden Problembewusstsein gerade auch bei der Polizei bei den „Bragida-Aufmärschen“ und den rechten Straftaten und wenn ja, welche?
Es gibt weder eine unkritische Genehmigungspraxis, schon gar nicht bei der Versammlungsbehörde der Stadt Braunschweig, noch ein mangelndes Problembewusstsein. Die städtische Versammlungsbehörde und die Polizei entscheiden vielmehr ausschließlich nach Recht und Gesetz. Das Verwaltungsgericht Braunschweig und das Oberverwal-tungsgericht Lüneburg haben in den letzten Monaten, wie Ihnen bekannt ist, mehrfach die Entscheidungen der städtischen Versammlungsbehörde bestätigt. Insofern enthält die Fragestellung unzutreffende Behauptungen.
Im Übrigen besteht nach der eingangs erwähnten Auskunft der Polizei tatsächlich ein Zu-sammenhang zwischen dem Anstieg rechter Straftaten und den Bragida-Veranstaltungen.
Frage 3: Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung, um gegen politisch motivierte rechte Kriminalität vorzugehen?
Die Aufklärung und die Verfolgung von kriminellen Handlungen ist ausschließlich Aufgabe der Polizei. Sie geht dabei nach ihren Angaben objektiv und unparteiisch vor. Der polizeiliche Staatsschutz beobachte die Aktivitäten der rechten Szene im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
Die Stadt Braunschweig nutzt unter anderem das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, um außerhalb des Strafrechts im gesellschaftlichen Kontext gegen Rechtsextremismus aktiv zu werden.
