Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00433-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Preis für Mobilticket
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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21.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Frage:
Seit 1991 gibt es in Braunschweig für Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, den öffentlichen Personennahverkehr zu besonderen Bedingungen und vergünstigten Preisen zu nutzen. 2003 wurde das so genannte Mobilticket von einer freiwilligen Leistung der Stadt zu einem unmittelbaren Angebot der Braunschweiger Verkehrs AG umgestaltet und zu einem Preis von 9,70 € monatlich ausgegeben. Von 2007 bis 2014 war der Preis auf 12 € festgesetzt und wurde zum 1.1.2015 auf 14 € angehoben. Für das kommende Jahr sieht die Braunschweiger Verkehrs GmbH eine erneute Erhöhung auf dann 15 € vor.
Die Verwaltung wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- In welchem Verhältnis steht die prozentuale Erhöhung des Preises für das Mobilticket seit 2013 zur Entwicklung des Regelsatzes für die Grundsicherung?
- In welcher Höhe wurden die Fahrpreise für Busse und Bahnen in Braunschweig seit 2013 im Durchschnitt über alle Fahrausweise angehoben?
- Welche Haushaltsbelastung würde entstehen, wenn auf eine Erhöhung des Preises für das Mobilticket in 2016 verzichtet würde?
Antwort der Verwaltung nach Abstimmung mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH:
- Die Betrachtung der Jahre 2008 bis 2016 zeigt die gleiche Preissteigerung im Verbundtarif sowie beim Mobil-Ticket, letzteres allerdings mit zeitlichem Nachlauf.
- Somit wird durch die Preiserhöhung des Mobil-Tickets um 1 € zum 1. Januar 2016 eine Angleichung an den Tarifstand im Verbundtarif erreicht.
- Das Mobilticket kostete im Jahr 2008 12 € pro Monat, ab 2016 soll es 15 € kosten. Im gleichen Zeitraum stieg der Preis einer Monatskarte von 52 € auf 64,50 €. Bei gleicher prozentualer Anpassung wird das Mobilticket um 3 € teurer, die Monatskarte um 12,50 €.
Vor diesem Hintergrund werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Regelsatzerhöhungen für die Grundsicherung sowie die Fahrpreiserhöhungen wurden wie folgt angepasst:
| Regelsatzerhöhungen | Erhöhung BS-Mobil-Ticket
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2013 | 2,27 % | 0,00 % |
2014 | 2,26 % | 16,67 % |
2015 | 2,12 % | 7,15 % |
Zu 2.:
Die durchschnittliche Anhebung über alle Fahrausweise im Verbundtarif stellt sich wie folgt dar:
2013 | 3,5 % |
2014 | 2,1 % |
2015 | 2,5 % |
Zu 3.:
Bei derzeit 36.000 verkauften BS-Mobil-Tickets im ersten Halbjahr 2015 ist bei einem Verzicht auf die Erhöhung um 1,00 € ab dem Jahr 2016 von einer jährlichen Belastung der BSVG von ca. 72.000 € auszugehen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass gemäß § 12 Ziffer 14 in Verbindung mit § 11 Abs. 4 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSVG über die Festsetzung und Änderung der Beförderungstarife für das Mobil-Ticket als eigenem Tarifprodukt (außerhalb des VRB) die Gesellschafterversammlung nach vorheriger Beratung im Aufsichtsrat entscheidet.
Grundlage hierfür wäre ein städtischer Anweisungsbeschluss des Finanz- und Personalaus-schusses nach vorheriger Beratung im Sozialausschuss. Eine städtische Gremienbeteiligung steht derzeit noch aus und wird nach der Sommerpause erfolgen.
