Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00063-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anfrage der Faktion der Piratenpartei:

 

Der Stadt Braunschweig ist der bereits vorhandene sowie der stetig steigende Bedarf an barrierearmen und barrierefreien Wohnungen, auch auf Grund des demografischen Wandels bekannt.

 

„Eine Barriere zu vermeiden kostet in der Planungsphase 10 Euro, während der Ausführung 1.000 Euro und die Änderung nach der Fertigstellung 10.000 Euro."

Quelle: http://nullbarriere.de/planungshilfen.htm

 

Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zum Neubaugebiet Nordstadt:

 

1)             Welche Massnahmen zum barrierearmen bzw. barrierefreien Wohnen sind dort geplant (Fahrstuhlanbindung auf allen Ebenen, barrierefreie Sanitärräume, Hauseingänge ohne Stufen, Türbreiten, Bewegungsräume etc.)?

2)             Wieviele Wohnungen in welchen Größen werden nach Fertigstellung die Merkmale der Barrierefreiheit aufweisen?

3)             Wieviele der aus Frage 2 resultierenden Wohnungen werden auch für sozialschwache Mieter bezahlbar sein?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Vorbemerkung:

 

Derzeit arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck an der Umsetzung des neuen Baugebietes Nördliches Ringgebiet. Dabei ist es ein wesentliches Ziel bezahlbaren Wohnraum in Braunschweig bereitstellen zu können.

 

Städtebauliches Ziel ist darüber hinaus, ein attraktives Wohngebiet für eine diversifizierte Bewohnerschaft wie beispielsweise Familien mit Kindern, ältere Bewohnerinnen und Bewohner sowie Studierende oder Alleinstehende zu schaffen.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Barrierefreiheit bei allen Überlegungen ein wichtiges Thema.

 


Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

zu 1)   Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen hochbauliche Vorplanungen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH für insgesamt ca. 200 Wohnungen im nördlichen Teilbereich vor. Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH beabsichtigt, alle Wohnungen barrierefrei zu errichten.

Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise:
- Erreichbarkeit aller Hauseingänge stufenlos bzw. über Rampen
- Anfahrt aller Wohnungen mit Aufzügen
- Ausstattung aller Bäder mindestens barrierearm
- Wohnungseingangstürbreiten min. 0,90 m im Lichten
 

Darüber hinaus wird ein Teil der Wohnungen rollstuhlgerecht nach DIN 18040 Teil 2 ausgestattet.
 

zu 2)   Der gesamte Wohnungsmix der o. g. ca. 200 Wohneinheiten der Nibelungen-Wohnbau-GmbH besteht aus 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen in Größen von ca. 40 bis 130 m² und soll barrierefrei hergestellt werden.

Die Planungen für die übrigen Wohnbauflächen im Bereich des Bebauungsplanes „Taubenstraße“, HA 135, liegen momentan noch nicht vor. Geplant sind ca. 1200 Wohneinheiten in allen Bauabschnitten. Nach Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) sind bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen grundsätzlich die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei auszubilden. Jede achte Wohnung muss zudem rollstuhlgerecht ausgeführt werden. Dementsprechend wäre nach dem Bebauungsplan mit ca. 150 rollstuhlgerechten Wohnungen in den mehrgeschossigen Bereichen zu rechnen.
 

zu 3)   Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH wird bei einem positiven Förderbescheid 20 % der Wohnungen mit öffentlichen Fördermitteln errichten. Da alle Wohnungen barrierefrei geplant werden, sind es etwa 40 Wohneinheiten.

 

 

 

 

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