Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00074
Grunddaten
- Betreff:
-
Indexierung des Erwerbungsetats der Stadtbibliothek
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 0412 Referat Stadtbibliothek; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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11.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 wurde der finanzunwirksame Antrag Nr. 172 der CDU-Fraktion zur erfolgsabhängigen Indexierung des Erwerbungsetats für die Stadtbibliothek angenommen.
"Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten für eine erfolgsabhängige Indexierung des Anwerbeetats für die Stadtbibliothek zu prüfen und eine haushaltsrechtliche Einplanung ab dem Jahr 2016 vorzuschlagen. Der Erfolg sollte dabei an einer weiteren Steigerung der Ausleih- und Besucherzahlen gemessen werden. Andernfalls ist der Betrag des Vorjahres vorzusehen. Der Berichtszeitraum sollte vor Beginn der Haushaltsaufstellung enden.
Parallel wird die Verwaltung gebeten, eine mögliche Anpassung der Nutzungs- und Gebührensatzung zu prüfen und dazu die Gebühren mit denen in anderen niedersächsischen Kommunen zu vergleichen."
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Der Erwerbungsetat der Stadtbibliothek wird für das Jahr 2016 und die Folgejahre der Finanzplanung vorerst in Höhe des zum Haushaltsjahr 2015 auf 477.000 € angehobenen Ansatzes fortgeschrieben (Projekt 5S.410002).
Nach einer Zeitspanne von drei Jahren wird von den erzielten Ausleih- und Besucherzahlen ein Mittelwert errechnet. Sollte dieser Mittelwert den Ausgangswert um 5 Prozentpunkte überschreiten, wird die Verwaltung den politischen Gremien einen Vorschlag zur Anpassung des Etats unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltssituation unterbreiten.
Erstmalig wird die Verwaltung den Gremien im Jahre 2017 im Rahmen der Haushaltsgespräche für das Jahr 2018 eine entsprechende Auswertung vorlegen und das Ergebnis in das Haushaltsplanverfahren einbringen. Eine jährliche Anpassung ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll wegen der unterschiedlichen Lage von Feiertagen (z. B. 1. Mai oder Weihnachten), wodurch Öffnungstage wegfallen können. Die momentane Situation lässt vermuten, dass nach dem ,extremen Anstieg‘ der ersten Jahre im Schloss (ein Plus von 2006 bis heute um mehr als 112%) vermutlich aber nur noch ein geringerer weiterer Anstieg zu erwarten ist.
Zur Anpassung der Nutzungs-und Gebührenordnung ist folgendes Verfahren geplant:
Die jährliche Nutzungsgebühr für die Stadtbibliothek liegt zurzeit ab dem 16. Lebensjahr bei 12 €. Diese Nutzungsgebühr wurde letztmalig im Jahr 2001 im Rahmen der Euroumstellung geringfügig erhöht.
Der Umzug in weit großzügigere Räumlichkeiten, die bessere Ausstattung mit Erwerbungsmitteln (2007: 270.000 €, 2014: 416.900 €, 2015: 477.000 €; jeweils ohne Stadtbezirksratsmittel) wurde der Etat seitens der Verwaltung ebenso wie auf Antrag der Politik bis 2013 auf 466.900 € und 2014 auf 416.900 € erhöht) und die damit verbundene grundsätzliche Verbesserung und Ausweitung des Medienangebotes, ebenso wie die Einführung neuer Angebote (u. a. Gesellschaftsspiele, Konsolen, E-Books, Zeitschriftendatenbanken) rechtfertigen eine Erhöhung der Nutzungsgebühr durchaus.
Ein interkommunaler Vergleich legt nahe, dass dieser Anstieg allerdings moderat ausfallen sollte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Braunschweig bereits Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr gebührenpflichtig sind.
Braunschweig | 12 € | Kinder / Jugendliche bis 16 Jahre frei |
Hannover | 20 € / 24 € * | Kinder / Jugendliche bis 20 Jahre frei |
Wolfsburg | 15 € | Kinder / Jugendliche bis 21 Jahre frei |
Göttingen | 20 € | Kinder bis 18 Jahre frei |
Osnabrück | 25 € | Kinder bis 18 Jahre frei |
Salzgitter | 20 € | Kinder bis 18 Jahre frei und Schüler |
Bremen | 25 € | Kinder bis 18 Jahre frei und Schüler und Azubis |
Leipzig | 16 € | Kinder / Jugendliche bis 19 Jahre frei |
Mannheim | 15 € | Kinder bis 18 Jahre frei |
Dortmund | 20 € | Kinder / Jugendliche bis 21 Jahre frei |
* Hannover plant, demnächst auf 24 € zu erhöhen.
Vor diesem Hintergrund plant die Verwaltung, folgende Gebührenanpassung vorzunehmen:
Jahresgebühr:
Die Jahresgebühr wird zum 1. Januar 2016 von 12 € auf 15 € erhöht.
Nach weiteren 5 Jahren und damit zum 1. Januar 2021 wird die Jahresgebühr um weitere
3 € auf dann 18 € angehoben. Damit bewegt sich das Entgelt für die Nutzung des gesamten Angebots ab 2016 bzw. ab 2021 auch zukünftig mit Werten von 1,25 € bzw. 1,50 € pro Monat auf weiterhin niedrigem Niveau und im Vergleich zu anderen Kommunen ebenfalls im unteren Mittelfeld. Von einer Erhöhung der anderen Gebühren, also der Säumnisgebühren und Vormerkgebühren, sollte abgesehen werden. Hier liegt Braunschweig im interkommunalen Vergleich bereits im oberen Mittelfeld der Gebührenhöhe.
Von den derzeit ca. 30.000 aktiven Nutzern sind ca. 20.000 Nutzer über 16 Jahre alt und damit gebührenpflichtig. Bei unveränderter Nutzung würde die Gebührenerhöhung zu 60.000€ Mehreinnahmen pro Jahr führen. Sicherheitshalber wird ein erhöhungsbedingter leichter Rückgang der Besucherzahlen einkalkuliert und der Ansatz für die Gebührenerträge nur um 50.000 € erhöht.
Nach Einschätzung der Verwaltung bietet die Stadtbibliothek auch nach einer Gebührenerhöhung den Bürgerinnen und Bürgern von Stadt und Region weiterhin die Möglichkeit, sich im Interesse der Leseförderung, der Aus- und Weiterbildung, der Informationsvermittlung sowie der Freizeitgestaltung kostengünstig mit Medien versorgen zu können.
Die Verwaltung beabsichtigt, den Ratsgremien eine entsprechende Vorlage zur Anpassung der Benutzungs- und Gebührensatzung in der 2. Jahreshälfte vorzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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55,3 kB
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2
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öffentlich
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55,5 kB
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3
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öffentlich
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35,7 kB
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