Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Für das im Betreff genannte und in Anlage 1 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wallring-Süd“, IN 236, beschlossen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz des VA

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Aufstellung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Planungsziel und Planungsanlass

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Wallring- Süd“, IN 236, wurde gemeinsam mit der Aufstellung der übrigen Wallring-Bebauungspläne am 4. Mai 2010 gefasst. Der Geltungsbereich ging aus dem zeitgleich vorgestellten Gesamtkonzept für den Braunschweiger Wallring hervor, das die dem Verlauf der Okerumflutgräben folgenden Straßenzüge einschließlich ihrer Bebauung umfasste. Der südliche Wallring-Abschnitt befand sich zwar nie im Bereich der noch gültigen Wallringsatzung von 1951, aufgrund der damals anstehenden Veränderungen in diesem Bereich wurde aber das Ziel verfolgt, auch hier planungsrechtliche Absicherungen zum Erhalt des Wallringcharakters zu schaffen.

 

Die folgenden Ausführungen verdeutlichen gemeinsam mit der in der Anlage 2 dargestellten Flächenübersicht, dass aufgrund der Entwicklungen in jüngster Zeit für den südlichen Wallring-Abschnitt keine Gefahr städtebaulicher Fehlentwicklungen besteht. Ein Planungserfordernis ist daher nicht mehr erkennbar.

 

Nach Fertigstellung des Hotels am Bürgerpark ist das Veränderungspotential in dem südlichen Abschnitt gering. Der Geltungsbereich wird in einem großen Teil durch den seit 2012 rechtskräftigen Bebauungsplan „Hotel am Bürgerpark“, IN 223, überdeckt.

Ein Veränderungspotential besteht im Bereich Holzhof/Busbahnhof. Es ist heute erkennbar, dass die Überplanung dieses Bereiches in einem gesonderten Verfahren und anhand konkreter Projektplanungen erfolgen sollte. Für die südlich des Lessingplatzes gelegenen Flächen sind bauliche Veränderungen zwar denkbar, in diesem Bereich können aufgrund des dort geltenden Denkmalschutzes aber städtebauliche Fehlentwicklungen ausgeschlossen werden.

 

Ein Teil des Bebauungsplanes „Wallring-Süd“, IN 236, wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 6. Dezember 2011 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wallring-Ost“, IN 235, aufgenommen. Es handelt sich um das am Augusttorwall gelegene Grundstück der Städtischen Musikschule. Gemeinsam mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Wallring-Ost“ vom 28. April 2015 wurde ein weiterer Teil des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Wallring-Süd“ in den Bebauungsplan „Wallring-Ost“ aufgenommen. Es sind Flächen, die für einen Okerweg entlang des Stadtbadgeländes benötigt werden.

 

Ein Großteil der im Geltungsbereich vorhandenen Grundstücke befindet sich im Eigentum der Stadt. Der notwendige Rückbau sowie die Veränderung von Verkehrsführungen, insbesondere im Bereich westlich des Lessingplatzes bis hin zum Europaplatz, lassen sich daher auch ohne Bebauungsplan umsetzen.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wallring-Süd“, IN 236.

 

Die folgenden Anlagen sind Bestandteil dieser Vorlage:

 

Anlage 1: Aufzuhebender Geltungsbereich für den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Wallring-Süd“, IN 236

 

Anlage 2:Flächenübersicht

 

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Anlagen

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