Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00380
Grunddaten
- Betreff:
-
Ampelanlage Hallestraße/Salzdahlumer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
23.09.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats:
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, die Ampelanlage Hallestraße/ Salzdahlumer Straße für die Rechtsabbieger der Hallestraße in die Salzdahlumer Straße mit Richtungspfeilen auszustatten.
Des weiteren wird die Verwaltung gebeten, Richtungspfeile für die Rechts- und Links-abbiegerfahrspur der Hallestraße in die Salzdahlumer Straße auf der Fahrbahndecke aufzutragen.
Entscheidung über den Vorschlag des Stadtbezirksrats nach § 94 (3) NKomVG:
Eine Änderung mit Pfeilsignalen (rechts weisend) wird nicht durchgeführt. Zur Verdeutlichung der Abbiegebeziehungen werden Richtungspfeile auf die Fahrspuren aufgebracht.
Begründung:
Die Signalisierung der 2-spurigen Knotenpunktzufahrt aus der Hallestraße ist eindeutig, da der Linksabbieger auf der linken Spur ein Pfeilsignal (links weisend) und das Fahrzeug auf der rechten Spur ein Vollsignal jeweils am Fahrbahnrand und über Kopf hat. Zeigt das Linksabbiegersignal rot, darf der Fahrzeugführer auch nicht auf das grüne Vollsignal nach links abbiegen.
Von der Hallestraße kann aus zwei parallel verlaufenden Fahrspuren nur nach rechts oder links in die Salzdahlumer Straße abgebogen werden, die Fahrtrichtung „geradeaus“ existiert nicht. Zur Verdeutlichung der Spurwahl tragen Richtungspfeile bei.
