Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00446

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates:

 

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, den Taxistand Kirchplatz auf den Seitenstreifen der Leipziger Straße zwischen der Ein- und Ausfahrt des Kirchplatzes zu verlegen.

 

Entscheidung über den Vorschlag des Stadtbezirksrats nach § 94 (3) NKomVG:

 

Der Taxistand Kirchplatz wird nicht verlegt.

 

Begründung:

 

Nach Kenntnis der Verwaltung wird der Beschluss des Stadtbezirksrates mit Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen entlang der Leipziger Straße in Höhe des Kirchplatzes begründet. Diese Fahrzeuge sollen für andere Verkehrsteilnehmer, die den Kirchplatz zur Leipziger Straße verlassen wollen, den Blick auf den herannahenden Verkehr behindern.

 

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit bereits aufgrund eines Anwohnerantrages die Situation zusammen mit der Polizei überprüft und gemeinsame Fahrversuche unternommen. Die Ausfahrt aus dem Kirchplatz hat eine Breite von 6 m, der bis zur Fahrbahn vorgezogene Gehweg zwischen dieser Ausfahrt und dem Ende des Seitenstreifens eine Breite von 3,5 m. Berücksichtigt man diese Maße, ist eine Sichtbeziehung auf den herannahenden Verkehr möglich. Dies haben auch die Fahrversuche bestätigt. Ein Handlungsbedarf ist daher nicht gegeben. Nach Auskunft der Polizei hat sich an dieser Einschätzung nichts geändert, zumal in den letzten Jahren dort keine Unfälle im Kausalzusammenhang mit Sichtbehinderungen zu verzeichnen sind. Eine Verlegung des Taxiplatzes in den Seitenstreifen (auf dem normalerweise geparkt wird) wäre ohnehin nicht geeignet, Sichtbehinderungen zu vermeiden.
 

 

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