Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00510
Grunddaten
- Betreff:
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Sanierungsmaßnahmen für Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe 2015 Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig Kindertagesstätten des ev.-luth. Kirchenverbands Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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24.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Unter dem Vorbehalt einer positiven baufachlichen Prüfung durch die zuständigen Fachbereiche gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig wird dem ev.-luth. Kirchenverband Braunschweig gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig ein Zuschuss in Höhe von bis zu 56.209,07 € für die Sanierung seiner Kindertagesstätten gewährt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan 2015 werden für die Sanierung der Kindertagesstätten der freien Träger 200.000 € bereitgestellt.
Gem. § 5 der Satzung für das Jugendamt hat der Jugendhilfeausschuss bei der Verteilung der im Haushaltsplan zur Förderung von Einrichtungen, Organisationen und Maßnahmen der Jugendhilfe bereitgestellten Mittel Beschlussrecht.
Um zu einer wirksamen Verteilung der Mittel zu gelangen, wurde mit den freien Trägern über die Arbeitsgemeinschaft freier Träger Braunschweig (Kindertagesstätten) Verbindung aufgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft hat nach internen Beratungen einen abgestimmten Vorschlag für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel eingereicht. Dieser dient den freien Trägern der Jugendhilfe als Grundlage für die einzureichenden Anträge auf Zuwendungen für die Sanierungsmaßnahmen ihrer Kindertagesstätten.
Der ev.-luth. Kirchenverband Braunschweig beabsichtigt, in der Kindertagesstätte St. Martini einen Erweiterungsbau neu zu errichten und den Altbau (Familienbereich und Windfang) umzubauen. Die gesamte Maßnahme hat nach dem vorliegenden Finanzierungsplan ein Volumen von 397.000,00 €; davon sind 58.000,00 € für den Umbau veranschlagt.
Der ev.-luth. Kirchenverband Braunschweig beantragt für diese Umbaumaßnahme Zuschüsse von bis zu 2/3 Umbaukosten. Die Maßnahme kann von hier grundsätzlich als Sanierung bezuschusst werden. Die laut Finanzierungsplan für die Ausstattung des Umbaus eingeplanten Kosten i.H.v. 5.000,00 € müssen hierbei jedoch unberücksichtigt bleiben (Zuschuss daher maximal 2/3 von 53.000,00 € = 35.333,33 €).
Der Neubau wird insgesamt nicht durch eine Zuwendung finanziert.
In der Einrichtung Kreuzkirche soll die Küche saniert werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 18.374,79 €. Der Träger beantragt einen Zuschuss i.H.v. 12.249,86 €.
Auf dem Gelände der Einrichtung Ahrplatz muss der Zaun aus Sicherheitsgründen erneuert werden. Für diese Sanierung, für die die Kosten mit insgesamt 12.938,82 € veranschlagt werden, beantragt der Träger einen Zuschuss i.H.v. 8.625,88 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter 4S.510019 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,5 kB
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