Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00279-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Celler Straße, Abschnitt Hauptzufahrt Klinikum bis Ölperknoten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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22.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der CDU-Fraktion:
Die Fahrbahn der Celler Straße befindet sich in dem o. g. Abschnitt in beiden Fahrt-richtungen in einem mangelhaften Zustand. Nach dem Schadensbild handelt es sich nicht nur um den Verschleiß der Deckschicht, sondern auch um Mängel im Unterbau. Die Schäden sind bereits so ausgeprägt, dass Gefährdungen der Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Zweiradfahrern, nicht mehr ausgeschlossen werden können.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Wann werden die Schäden repariert, um die Verkehrsgefährdung und eine weitere Verschlechterung durch Witterungseinflüsse im kommenden Winterhalbjahr abzuwenden?
2. Gibt es eine Planung, wann und wie der Straßenzustand grundhaft verbessert werden soll?
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Zustand der Fahrbahn der Celler Straße im Abschnitt zwischen der Hauptzufahrt Klinikum bis Ölperknoten ist der Verwaltung bekannt, dennoch ist dieser derzeit nicht als verkehrsgefährdend einzustufen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden akute Gefahrenstellen umgehend von der Verwaltung beseitigt. Untersuchungen des Straßen-aufbaus wurden für das Teilstück zwischen dem Ringgleis und der Straße Bei dem Gerichte bereits veranlasst. Ein Austausch der vorhandenen Deck- und Binderschicht wäre größten Teils ausreichend, dennoch stehen für derartig großflächige Maßnahmen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung. In 2015 erlauben die Umleitungsverkehre infolge der Baumaßnahmen auf der A 391 und der Hamburger Straße aus gesamt-verkehrlicher Sicht keinen straßenbaulichen Eingriff in der Celler Straße. Eine grundhafte Sanierung des angefragten Abschnitts ist nicht geplant.
