Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00289-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückhaltebecken an der Feldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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22.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der CDU-Fraktion:
Das Rückhaltebecken wurde zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Siedlungsbereich Kälberwiese angelegt. Im Rahmen der Herstellung wurde eine Vielzahl von Bäumen angepflanzt und mit Baumpfählen gesichert. Nahezu alle diese Bäume sind eingegangen. Dagegen hat sich aber fast flächendeckend eine Weidenpopulation in einer hochwachsenden Gras- und Staudenflur entwickelt. Erkennbare Pflegearbeiten haben seit längerem nicht stattgefunden.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Ist der berechnete Hochwasserschutz für das Siedlungsgebiet Kälberwiese unter Berücksichtigung des durch den Pflanzenaufwuchs verringerten Einsatzvolumens noch gewährleistet?
2. Wer ist für die Pflege und Sicherung des Einstauvolumens des Rückhaltebeckens zuständig, welche Maßnahmen sind in welchem Rhythmus eingeplant und wie kann deren regelmäßige Druchführung sichergestellt werden?
3. Sind der Verwaltung die Umstände, die zum Eingehen der angepflanzten Bäume geführt haben, bekannt und wann kann auf wessen Kosten mit einer Ersatzpflanzung gerechnet werden?
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1:
Schon bei der Planung des Hochwasserrückhaltebeckens (HWRB) standen Nuturschutzbelange im Vordergrund. Planung und Bepflanzung des Beckens wurden in enger Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der Stadt Braunschweig durchgeführt. So ist auch die Bemessung des Einstauvolumens unter Berücksichtigung der Pflanzen erfolgt.
Zu 2:
Für Betrieb und Unterhaltung des Beckens ist die SE|BS zuständig. Die Unterhaltungs-arbeiten sind jährlich eingeplant. Zeitpunkt und Umfang der Unterhaltung sind mit der Unteren Wasserbehörde durch Vorlage eines Unterhaltungsplanes abgestimmt. Kontrollen werden regelmäßige monatlich durchgeführt und dokumentiert, Unrat und Abflusshinder-nisse werden entfernt. Bei dem HWRB handelt es sich um eine naturbelassene Grünfläche, in die nur bedarfsgerecht eingegriffen wird.
Zu 3: Nach Rücksprache mit dem planenden Ingenieurbüro sind die Bäume vermutlich eingegangen, da sie permanent im Wasser standen. In Abstimmung mit der Verwaltung wurde zunächst auf Nachpflanzungen verzichtet. Die Details werden derzeit vom Ingenieurbüro geprüft. Eine Rückmeldung werde ich urlaubsbedingt erst nach dem 08.07.2015 bekommen. Ich werde danach erneut berichten.
