Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00598
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußwege Stichwege Hirschbergstraße und Striegaustraße (Antrag 3851/15)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- i. A. Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
23.09.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates:
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, die Fußwege an den Stichwegen Hirschbergstraße wie auch der Striegaustraße vom Unkraut zu säubern.
Bereits im Jahr 2014 mussten die reinigungspflichtigen Anwohner darauf hingewiesen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie in der Anregung bereits festgestellt, obliegt die Reinigung der genannten Wege den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Zu den Reinigungspflichten zählt auch die Entfernung von Wildkräutern. Die Wege wurden von der ALBA Braunschweig GmbH bereits im April 2015 überprüft und die Anlieger nochmals schriftlich auf die Reinigungspflichten hingewiesen. In dem Schreiben erfolgte auch der Hinweis auf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Nach erneuter Überprüfung hatte ALBA festgestellt, dass vor einigen Grundstücken die Reinigung immer noch nicht ausreichend durchgeführt wurde. Gegen diese Eigentümer wurde durch ALBA inzwischen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige beim Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit erstattet.
Da die Reinigungspflicht für diese Wege den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen ist, wird durch die Verwaltung keine Reinigung durchgeführt.
