Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 15-00448
Grunddaten
- Betreff:
-
Analogfunkgeräte noch beibehalten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Fraktion der Piratenpartei im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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09.09.2015
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die noch vorhandenen Analogfunkgeräte verbleiben für die nächsten 5 Jahre funktionsfähig in den Führungsfahrzeugen. Die bestehenden, kompatiblen Funkanlagen an den Feuerwachen werden für diesen Zeitraum ebenfalls funktionsfähig gehalten.
Nach Ablauf der 5 Jahre erfolgt ein Sachstandsbericht, inklusive aller bis dahin aufgetretenen Ausfälle und Einschränkungen des Digitalfunks und des Analogfunks an die Ratsgremien. Der Rat behält sich die Entscheidung über die Abschaltung des Analogfunks vor.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stellungnahme mit Dokumentnummer 11104/15
https://ratsinfo.braunschweig.de/index.php?site=fulltext&action=openblob_treffer_to&type=pdf&id=3363&idx=0+&source=Stlgnahme
zu Problemen beim Digitalfunk sagt aus:
"Es gibt keine weitere Redundanzebene für den Digitalfunk in der Leitstelle. Die Gewährleistung der Übertragungswege und die Sicherstellung des Digitalfunkbetriebes obliegen dem Bund und dem Land Niedersachsen. Dort gibt es Notfallpläne, um – abhängig von der Art eines Ausfalls – sofort reagieren zu können."
Auf Nachfrage in der Ratssitzung vom 02.06.2015 wurde erläutert, dass es der Stadtverwaltung nicht bekannt ist, auf welchen Zeitraum sich dieses "sofort" eingrenzen ließe. Unseres Erachtens muss es für den Funkverkehr der Feuerwehr jederzeit eine Redundanzebene geben. Der Digitalfunk ist bisher weder ausreichend zuverlässig, noch ausreichend erprobt.
Der Analogfunk in der Stadt Braunschweig wird somit als Rückversicherung benötigt. Er ist weiterhin vorzuhalten um die Handlungsfähigkeit der Feuerwehr in Braunschweig jederzeit aufrecht zu erhalten.
