Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00409
Grunddaten
- Betreff:
-
Blitzergebnisse auf der Helmstedter Straße stadtauswärts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
30.09.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der BIBS-Fraktion:
Auf der Helmstedter Straße wurde am 17.11.2014 stadtauswärts auf der Höhe der Helmstedter Straße 83 geblitzt.
Hierzu wird angefragt:
1. Wie ist das Ergebnis der Messung?
2. Wurde/wird auch stadteinwärts geblitzt? Wie sind die Ergebnisse?
3. Sind weitere Messungen auf der Helmstedter Straße geplant?
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Stadtgebiet von Braunschweig erfolgt die Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Verwaltung in Tempo 30-Zonen und auf Straßen, auf denen eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet ist.
Auf der Helmstedter Straße gilt die innerhalb geschlossener Ortschaften zulässige Höchst-geschwindigkeit von 50 km/h. Die am 17. November 2014 durchgeführte Messung erfolgte durch die Polizei, die von hier zu der vorstehenden Anfrage um Stellungnahme gebeten wurde.
Die Polizei hat folgendes mitgeteilt:
Zu 1.: Gemessen wurden 474 Fahrzeuge. Erfasst werden Geschwindigkeitsverstöße bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 11 km/h.
Insgesamt wurden 11 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt; davon neun Verstöße mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 11 und 15 km/h, ein Verstoß mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 16 und 20 km/h und eine Geschwindig-keitsüberschreitung zwischen 21 und 25 km/h.
Zu 2.: Am 17. November 2014 fand keine Messung in stadteinwärtiger Fahrtrichtung statt.
Zu 3.: Ja, Geschwindigkeitsüberprüfungen finden lageorientiert an für die Überwachungs-technik geeigneten Messstellen statt - der angegebene Ort ist eine solche Örtlichkeit, an der auch wiederholt gemessen wird.
Lageorientiert bedeutet, dass der örtliche Abschnitt entweder ein durch Verkehrs-unfälle belasteter Ort ist oder dort nach polizeilicher Erfahrung/Einschätzung regel-mäßig deutlich zu schnell gefahren wird; Priorität bei der Ortswahl haben Stellen mit Unfallhäufungen.
