Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00531

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Jahr 1992 hat der Rat der Europäischen Union mit dem Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten, die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie erlassen. Im Rahmen der Umsetzung der FFH-Richtlinie waren von den Mitgliedsstaaten der EU geeignete Gebiete zu melden, aus denen die Europäische Kommission eine Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erstellt hat. Für den Bereich der Stadt Braunschweig wurde im Jahr 2004 u. a. das FFH-Gebiet „Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen“ ausgewählt. Dieses FFH-Gebiet umfasst auch Teilflächen im Landkreis Wolfenbüttel.

 

Die europäischen Mitgliedsstaaten sind rechtlich verpflichtet, die FFH-Gebiete in der Weise zu sichern, dass ein günstiger Erhaltungszustand gewahrt bzw. wiederhergestellt werden kann. Um dieser Verpflichtung nachzukommen sowie dem in dieser Sache bereits anhängigen Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland entgegenzuwirken, sind alle noch offenen Sicherungsverfahren im Land Niedersachsen nach Maßgabe des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz bis Ende des Jahres 2018 abzuschließen.

 

Zur Umsetzung dieser Zielvorgabe soll seitens der Unteren Naturschutzbehörde das bisherige Landschaftsschutzgebiet „Mascheroder -, Rautheimer- und Salzdahlumer Holz“ nunmehr - wie vom Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz empfohlen - als Naturschutzgebiet „Mascheroder und Rautheimer Holz“ unter Schutz gestellt werden. Die im Landkreis Wolfenbüttel gelegenen Flächen des FFH-Gebietes werden von der dort zuständigen Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel durch eigene Verordnung gesichert. Eine inhaltliche Abstimmung der Verordnungen ist aufgrund der engen, räumlichen Verzahnung geboten und vorgesehen.

 

Das FFH-Gebiet wird geprägt von 4 Waldgebieten mit überwiegend altem Baumbestand sowie mehreren Kleingewässern mit Vorkommen des streng geschützten Kammmolchs. Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet ergeben sich nach derzeitigem Planungsstand der Naturschutzbehörde - jedoch vorbehaltlich des Ergebnisses der Trägerbeteiligung - keine Veränderungen hinsichtlich des räumlichen Umgriffs der aktuell bereits unter Schutz gestellten Flächen. Ändern wird sich der Schutzstatus, um den hohen Anforderungen der FFH-Richtlinie gerecht werden zu können, was u. a. eine Verschärfung der Verbotstatbestände sowie insgesamt eine umfassendere Reglementierung der Waldbewirtschaftung bedingt . Der Kalksteinbruch Mascherode ist bereits als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen, diesbezüglich bedarf es keines erneuten Unterschutzstellungsverfahrens. Nicht länger unter Schutz gestellt werden die Sportanlage des TV Mascherode e. V. sowie der Schießstand westlich des Ortsteils Mascherode, da diese keine naturschutzfachliche Wertigkeit aufweisen.

 

Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung wurde vorab verwaltungsintern abgestimmt. Als nächster Schritt steht das gesetzlich vorgeschriebene Unterschutzstellungsverfahren an, im Rahmen dessen die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen und die Naturschutzbeauftragten um Stellung gebeten werden sowie die öffentliche Auslegung erfolgt. Die Beschlussfassung über die Ausweisung des Naturschutzgebietes obliegt dem Rat. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese im kommenden Jahr erfolgen kann.

 

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Anlagen

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