Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00560
Grunddaten
- Betreff:
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Beleuchtung Blitzeichenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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22.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Antrag der SPD-Fraktion:
Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten für die Errichtung einer Beleuchtungsanlage ent-lang des Blitzeichenweges bis zum LTSV Lehndorf zu ermitteln und mitzuteilen, wie hoch die ungefähren Kosten für die ggf. beitragspflichtigen Anlieger sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Errichtung einer öffentlichen Beleuchtungsanlage auf dem Blitzeichenweg sind Kosten von ca. 44.000 € zu veranschlagen.
Mit der erstmaligen Herstellung der öffentlichen Beleuchtung am Blitzeichenweg würde die Straße erstmalig endgültig hergestellt sein.
In der Folge wären dann für die Straße Erschließungsbeiträge von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten zu erheben. Beitragspflichtig wäre zum einen die Stadt Braunschweig als Eigentümerin des Sportplatzes, aber auch zum anderen der Lehndorfer Turn- und Sport-verein e. V. - als Erbbauberechtigter des Vereinsheimgrundstücks -. Der südlich gelegene KGV wäre nicht beitragspflichtig, da er nicht im Bebauungsplan festgesetzt ist.
Zu den erschließungsbeitragsfähigen Herstellungskosten zählen neben denen der Beleuch-tung die angefallenen Kosten für die Fahrbahn, die Entwässerungseinrichtung und der Grunderwerb. Hiervon sind 90 % auf die o. g. Grundstücke zu verteilen. Angaben über die voraussichtliche Höhe der Erschließungsbeiträge können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. Die aufwendigen konkreten Beitragsberechnungen würden dann erfolgen, wenn sich die Maßnahme selbst konkretisieren würde.
