Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00486

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Das BS-Mobilticket ist ein Sondertarif, der Empfängern von Leistungen nach dem Zweiten und Zehnten Buch Sozialgesetzbuch, Wohngeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz und Kinderzuschlagberechtigten die Nutzung der Verkehrsmittel der Tarifzone 40 der Braunschweiger-Verkehrs-GmbH (BSVG) in der Zeit ab 09:00 Uhr bis Betriebsschluss zu einem stark ermäßigten Fahrpreis ermöglicht.

 

Zur Erläuterung hat die BSVG mitgeteilt:


„Das BS-Mobilticket wurde bei der Preiserhöhung am 1. Februar 2015 von 12,00 € auf 14,00 € angehoben. Dies war die erste Erhöhung des BS-Mobiltickets seit dem Jahr 2008. Ohne weiteren Ausgleich ist dieser Fahrausweis weit von einer Kostendeckung entfernt. Eine über Jahre vergleichbare Rabattierung gegenüber der Monatskarte im Stadttarif erfordert auch für dieses Ticket regelmäßige Preisanpassungen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, auch dieses Ticket an die Preismaßnahmen des Verbundtarifs Region Braunschweig zu koppeln. Während eine Monatskarte im Stadttarif Braunschweig im Zeitraum von 2008 bis 2016 um 12,50 € (von 52,00 € auf 64,50 € = 24 %) angehoben wird, erhöhte sich der Preis des BS-Mobiltickets um 3,00 € (von 12,00 € auf 15,00 € = 25 %) und gleicht somit die bisher nicht erfolgte Fortschreibung des Tarifes aus. Die weitere Erhöhung des Fahrpreises in den Folgejahren erfolgt dann analog zu den Preismaßnahmen im Verbundtarif Region Braunschweig. Diese Maßnahmen liegen in der Regel zwischen 2 und 3 Prozent und somit im Bereich der üblichen Regelsatzerhöhungen für die Grundsicherung der anspruchsberechtigten Nutzer des BS-Mobiltickets.“

 

Für das Jahr 2015 wird ein Verkauf von rund 72.000 BS-Mobiltickets prognostiziert. Die zu erwartenden Mehreinnahmen von ca. 72.000 € fließen in den Verlustausgleich ein.

 

Die zum 1. Januar 2016 vorgesehene Anhebung des Tarifs für das BS-Mobilticket bedarf gemäß § 12 Ziffer 14 des Gesellschaftsvertrages der BSVG einer Entscheidung der Gesellschafterversammlung. Hierfür ist ein städtischer Anweisungsbeschluss des Verwaltungsausschusses nach vorheriger Beratung im Finanz- und Personalausschuss erforderlich, für den folgender Gremienlauf vorgesehen ist:

 

- Finanz- und Personalausschuss:  5. November 2015

- Verwaltungsausschuss: 10. November 2015

 

In seiner Sitzung am 29. Juni 2015 hat der Aufsichtsrat der BSVG der Gesellschafterversammlung die Erhöhung des Tarifs für das BS-Mobil-Ticket zum 1. Januar 2016 von bisher 14,00 € auf 15,00 € monatlich empfohlen.
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise