Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00603

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26. Juni 2014 wurde zum Thema Zwangsprostitution in Braunschweig berichtet. In diesem Zusammenhang wird über den neuesten Sachstand informiert:

 

Der Referentenentwurf zum Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) liegt nunmehr vor. Bis zum Ende diesen Jahres soll der Entwurf in drei Lesungen im Bundestag beraten werden. Voraussichtliches Inkrafttreten frühestens Sommer 2016, eher Januar 2017. Nach Inkrafttre-ten soll den Kommunen eine Vorbereitungszeit von 6 Monaten eingeräumt werden, um sich auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einzustellen. Der Referentenentwurf um-fasst 30 Seiten mit insgesamt 39 Paragraphen.

 

Neu sind im Wesentlichen:

Anmeldepflicht für Prostituierte, Informationspflicht der Behörde einschließlich Beratungsge-spräch, gesundheitliche Beratung mit jährlicher bzw. halbjährlicher Beratungspflicht je nach Alter, Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe, Prüfung der Zuverlässigkeit des Betreibers eines Prostitutionsge-werbes, Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen, Mindestan-forderungen an Prostitutionsfahrzeuge, Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz (Kondompflicht, hygienische Rahmenbedingungen), Kontroll- und Hinweispflichten des Be-treibers, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers.

 

Das Gesundheitsamt Braunschweig hat gegenüber dem Deutschen Städtetag eine Stellung-nahme zum Referentenentwurf des ProstSchG abgegeben. Sie ist in der Anlage beigefügt.
 

 

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Anlagen

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