Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 15-00029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat möge beschließen:

Die städtischen Vertreter in der Trägerversammlung des Jobcenters Braunschweig werden gebeten, in der Trägerversammlung den Antrag zu stellen, dass dem örtlichen Beirat des Jobcenters Braunschweig nach § 18 d SGB II, zukünftig auch je ein Vertreter der Ratsfraktionen angehört.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 18d SGB II wurde vom Jobcenter Braunschweig ein örtlicher Beirat gebildet. Der Beirat hat die Aufgabe, das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen zu beraten. Laut Gesetz sollen dem Beirat die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes angehören. Insbesondere sind hier die freie Wohlfahrtspflege, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie Kammern und berufsständische Organisationen genannt. Daneben sind in den einzelnen Jobcentern weitere Organisationen vertreten.

 

Bei Betrachtung der Zusammensetzung des Beirates des Jobcenters Braunschweig fällt auf, dass zwar der Partner (die Arbeitsagentur) auch im Beirat vertreten ist, die Stadt Braunschweig aber nicht. Dies ist in anderen Jobcentern anders. So gehören den Beiräten der Region Hannover und der Stadt Magdeburg je ein Vertreter jeder Fraktion des Rates an und beim Jobcenter Salzgitter sind es immerhin noch zwei Vertreter des Rates.

 

Wir halten die Beteiligung der Ratsfraktionen an den wichtigen Aufgaben des Beirates für erforderlich und hoffen, dass eine Mehrheit im Rat dies auch so sieht.

 

Udo Sommerfeld

Fraktionsvorsitzender

 

 

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