Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00086-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


„Hiermit wird angefragt, ob nach Sondernutzung, damit ist nicht nur, aber im Besonderen, der Bolzplatz in der Gerastraße gemeint, durch Dritte: wie Zirkus, Reitbahn, Piratenspielplatz etc., wieder eine Abnahme durch die Stadt erfolgt?

 

Begründung: Oft werden nach der Sondernutzung, durch Dritte, diese Plätze erheblich beschädigt. Beim Bolzplatz in der Gerastraße sind etliche größere Löcher und Dellen auf dem Platz. Hier besteht Unfallgefahr, gerade weil es eben ein Bolzplatz und keine reine Festwiese ist.“

 

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Grünfläche Gerastraße, Gemarkung Melverode, Flur 1, Flurstücke 239/4 ist als Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche klassifiziert.

 

Erteilte Nutzungsüberlassungen, so u. a. für die obengenannte Grünfläche, durch die Abteilung Liegenschaften werden den anderen involvierten Fachbereichen zur Kenntnis gegeben.

 

Nach Ende des Nutzungszeitraumes wird durch die Abteilung Liegenschaften entweder eine Rücknahme vor Ort durchgeführt oder aber das Ergebnis einer Inaugenscheinnahme der beteiligten Fachbereiche wird an die Abteilung Liegenschaften übermittelt. Eventuell entstandene Beschädigungen sind vom jeweiligen Nutzer zu beseitigen. Diese Vorgehensweise hat sich für die Vielzahl von Nutzungsüberlassungen im gesamten Stadtgebiet bewährt. Das jeweils gewählte Verfahren ist vom Nutzungszweck und der Nutzungsdauer abhängig.

 

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