Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 15-00482

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bis zum 31. Juli 2015 sind insgesamt 119 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bzw. Ausländer durch die Stadt Braunschweig in Obhut genommen worden, 102 männliche und 17 weibliche mit dem Durchschnittsalter von ca. 16 Jahren. Aktuell kommen ca. die Hälfte der jungen Menschen aus afrikanischen (Algerien, Somalia, Elfenbeinküste, Sudan, Eritrea u. a.) und (vorder)asiatischen (Syrien, Irak, Vietnam, Afghanistan) Ländern, die andere Hälfte aus europäischen (Albanien, Serbien, Montenegro, Kosovo u. a.) Herkunftsländern.

 

Im Vergleich dazu waren es im gesamten Jahr 2014 insgesamt 108 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bzw. Ausländer, 87 männliche und 21 weibliche mit einem ähnlichen Durchschnittsalter. In 2014 kam allerdings der überwiegende Teil der jungen Menschen aus afrikanischen, weniger aus europäischen und nur einzelne aus vorderasiatischen Herkunftsländern.

 

Das heißt, dass die Zahlen aus dem gesamten Jahr 2014 bereits überschritten wurden.

 

Folgewirkungen

 

Daraus ergeben sich folgende Problematiken

 

1.      Die Inobhutnahme-Situation in Braunschweig und Umgebung ist sehr angespannt, sodass eine der wichtigsten Leistungen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie - die Schutzverpflichtung/Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen - zurzeit große Probleme bereitet und gegenwärtig nur unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden kann.

2.      Die jungen Menschen aus den europäischen Herkunftsländern kommen nicht zwangsläufig aus Kriegs- oder Krisengebieten. Sie reisen mit Papieren und Dokumenten ein und stehen oftmals im regelmäßigen Austausch mit ihren Eltern. Da sich diese Anzahl an minderjährigen jungen Menschen deutlich erhöht hat, werden auch deutlich mehr Plätze für eine Inobhutnahme gebraucht.

3.      Durch den oftmals telefonischen Kontakt zu den Eltern ist die rechtliche Situation der elterlichen Sorge dann nicht mehr so eindeutig wie bei den minderjährigen Flüchtlingen bzw. Ausländern aus Kriegsgebieten, und es bedarf viel zusätzlicher Zeit für Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, um entsprechend notwendige Regelungen hier vor Ort zu treffen.

4.      Durch die erhöhte Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bzw. Ausländer hat sich die Zahl der für diesen Personenkreis notwendigen stationären Hilfen zur Erziehung im Vergleich zum letzten Jahr ebenfalls deutlich erhöht.

5.      Die Jugendhilfe-Einrichtungen sind durch die hohe Frequentierung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bzw. Ausländer ausgelastet und freie Plätze zu finden wird für alle zuständigen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen immer schwieriger.

6.      Die Stadt Braunschweig und auch die Vertreter der freien Träger finden kaum passende angemessene Immobilien und entsprechende Fachkräfte, um Plätze zu schaffen und zur Verfügung zu stellen.

7.      In den vergangenen anderthalb Jahren hat sich aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen bei den unbegleiteten Minderjährigen die Unterbringung zunehmend nach Braunschweig verlagert. Grund dafür ist, dass die für Niedersachsen zentrale Schutzeinrichtung in Norden-Norddeich keine Plätze mehr anbieten kann. Die Jugendlichen bleiben in Braunschweig. Dadurch ergeben sich weitergehend Probleme bei der Schaffung einer dem Bildungsniveau angemessenen Versorgung mit Schulplätzen.

 

Aussicht

 

Für die zweite Hälfte des Jahres 2015 ist eine weiter steigende Zahl der o. g. jungen Menschen prognostiziert.

 

Das voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft tretende neue Gesetz zur Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen wird zu weiteren Veränderungen führen, deren Auswirkungen noch nicht vollständig abzusehen sind. Durch eine in der Gesetzesänderung in Betracht gezogene Änderung der Verteilpraxis steht zu erwarten, dass die Aufnahmequoten für Niedersachsen deutlich erhöht werden. Abschließende Entscheidungen über die weitere Verteilung im Land sind bisher nicht getroffen. Ggf. müssen über die besondere Situation Braunschweigs als langjähriger Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung Gespräche/Verhandlungen mit dem Land geführt werden.

 

Durch die im Gesetz vorgesehenen Zuweisungen der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen an alle Kommunen, werden in Braunschweig voraussichtlich zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Es wäre von einem deutlich höheren Zugang von unbegleiteten minderjährigen Ausländern und folglich auch von einem höheren Bedarf an Inobhutnahmeplätzen auszugehen.

 

Die Voraussetzungen dafür müssen schnellstens geschaffen werden, um den Verpflichtungen nachkommen und handlungsfähig bleiben zu können. Die Verwaltung überprüft derzeit mit großem Handlungsdruck diverse Liegenschaften auf Tauglichkeit. Favorisiert wird aktuell eine dauerhafte Unterbringung in der Liegenschaft  Naumburg-straße 23. Bis diese Liegenschaft für eine Dauernutzung ertüchtigt ist (Sommer 2016) soll vorübergehend die Liegenschaft Neue Knochenhauerstraße 5 genutzt werden. Die erforderliche pädagogische Betreuung vor Ort wird durch zusätzliches städtisches Personal sichergestellt werden.

 

Im Hinblick auf die genannten Standorte ist diese Mitteilung informationshalber auch in die Stadtbezirksräte 131 - Innenstadt und 212 - Heidberg-Melverode adressiert.

 

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