Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00584

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kinder- und Teenyklubs der Stadt Braunschweig von 1992 werden durch die neugefassten Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kinder- und Teenyklubs (KTK), Einrichtungen der Schulkindbetreuung in und an Schulen sowie die OGS – Betreuungsgruppen der Stadt Braunschweig mit Wirkung zum 01.10.2015 ersetzt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Gründung des Kinder- und Teenyklubs Weiße Rose im Jahr 1992 traten die entsprechenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen in Kraft. Für die später eingerichteten KTKs in Veltenhof und in der Kinderetage B58 wurden die AVBs übernommen.

 

Mit der Schaffung von Einrichtungen der Schulkindbetreuung in und an Schulen sowie der verbindlichen Betreuungsgruppen in Offenen Ganztagsgrundschulen hat sich das Betreuungsangebot für schulpflichtige Kinder in Braunschweig seit Mitte des letzten Jahrzehnts deutlich erweitert. Bisher wurden in diesen Angebotsformen die AVBs der städtischen Kindertagesstätten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Grundlage für die Betreuungsverhältnisse genutzt.

 

Da die KTK–AVBs in Teilen nicht mehr aktuell sind und sich der Anteil städtischer Schulkindbetreuungseinrichtungen in und an Schulen und verbindlicher OGS–Betreuungsgruppen deutlich erhöht hat, erfolgt mit der Neufassung die notwendige Aktualisierung und Anpassung.

 

Die AVBs für die Kinder- und Teenyklubs (KTK), Einrichtungen der Schulkindbetreuung in und an Schulen sowie die OGS–Betreuungsgruppen der Stadt Braunschweig orientieren sich soweit als möglich an den derzeit gültigen Kindertagesstätten–AVBs der Stadt Braunschweig und tragen somit zu einer bürgerfreundlichen Vereinheitlichung der entsprechenden Regelungen bei.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise