Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00306-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Halteverbot Eichtalstraße / Celler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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22.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage des Stadtbezirkskrates:
An der Ecke Celler Straße/Eichtalstraße sind u. a. die Storchen-Apotheke und eine Arztgemeinschaft angesiedelt. Für Kunden/Kundinnen und Patienten/Patientinnen ist eine Parkmöglichkeit vor dem Haus geschaffen. Es wird aber immer wieder in zweiter Reihe geparkt bzw. auf der gegenüber gelegenen Seite gehalten, so dass ein gefahrloses Überqueren der Straße sowie eine gefahrlose Benutzung des Fußweges nicht möglich ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Kann im Zuge der Überwachung der Verkehrsräume eine bessere Kontrolle des genannten Bereiches erfolgen?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Parken/Halten auf der genannten Straßenseite zu unterbinden?
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1.)
Der genannte Bereich wird bereits regelmäßig von Politessen der Stadt kontrolliert.
Diese Kontrollen sind nur zeitbegrenzte Momentaufnahmen und können aus personellen Gründen in der Regel nicht mehrfach am Tag erfolgen. Da es sich beim Falschparken im Zusammenhang mit Arzt- und Apothekenbesuchen oft um wechselnde Personen handelt, sind Überwachungsmaßnahmen dort zudem aus Erfahrung nur sehr begrenzt wirksam. Hinzu kommt, dass das Halten und Parken in zweiter Reihe oft nur sekunden- oder minutenlang erfolgt, so dass die Wahrscheinlichkeit, von Politessen „erwischt“ zu werden, sehr gering ist.
Zu 2.)
Das Parken im Kreuzungsbereich und vor Grundstückszufahrten ist durch die Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt.
Das Überqueren der Einmündung Eichtalstraße für Fußgänger und Radfahrer ist gefahrlos im Bereich der Lichtsignalanlage möglich. Die nächste Querungsmöglichkeit in der Eichtalstraße besteht in Höhe der Einmündung Kreuzkampstraße, ein Queren innerhalb des Parkstreifens ist für Fußgänger nicht vorgesehen. Die Benutzung der Fußwege auf beiden Seiten der Eichtalstraße ist uneingeschränkt möglich.
Die Verwaltung erachtet die Verkehrsregelung und -führung hier als eindeutig und gefahrlos.
