Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00566
Grunddaten
- Betreff:
-
Rad-/Gehweg Mascherode - Salzdahlum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Vorberatung
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22.09.2015
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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23.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S.1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a und b der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Beschluss über eine Straßenbaumaßnahme und um einen Beschluss über eine städtische Stellungnahme im Zusammenhang mit einem angestrebten Verzicht auf Planfeststellung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Wolfenbüttel, plant als Gemeinschaftsmaßnahme mit den Städten Braunschweig und Wolfenbüttel sowie dem Landkreis Wolfenbüttel den Neubau eines Rad-/Gehweges an der Landesstraße L 630 zwischen Mascherode und Salzdahlum. Der geplante Weg soll außerorts zwischen Mascherode und Salzdahlum westlich der Landesstraße L 630 verlaufen.
Der Rad-/Gehweg gehört zum regionalen Radwegenetz für den Großraum Braunschweig (RROP Großraum Braunschweig 2008). Mit dem weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur soll das Regionale Radverkehrskonzept schrittweise umgesetzt werden.
Durch die Anlage eines von der Fahrbahn getrennten Rad-/Gehweges (mit Zweirichtungsverkehr) wird die Sicherheit für den nichtmotorisierten Verkehr zwischen den Ortschaften Mascherode und Salzdahlum deutlich erhöht.
Der neu entstehende Rad-/Gehweg hat eine Länge von ca. 2,5 km. Der Ausbau beginnt südwestlich der Einmündung „Heinz-Waaske-Weg“ in Mascherode. Das Bauende befindet sich am nördlichen Ortseingang der Ortslage Salzdahlum.
Der Rad-/Gehweg wird in Asphaltbauweise ausgeführt und erhält durchgängig eine Breite von 2,50 m. Die Bankette werden beidseitig 0,50 m breit ausgeführt. Das Gelände wird entsprechend angepasst. Die Entwässerung wird über einen bereits vorhandenen Straßenseitengraben erfolgen.
Die Ausgleichsmaßnahme zur Kompensation der Beeinträchtigung des Bodens (2.012 m²) und des Ruderalgebüschs im Bereich des Lagerplatzes (80 m²) im Stadtgebiet Braunschweigs ist noch festzulegen.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten sind mit 950.000 € kalkuliert. Der Kostenanteil der Stadt Braunschweig beträgt nach aktueller Schätzung ca. 230.000 €.
Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € für den Anteil der Stadt Braunschweig stehen in dem Projekt 5E.660076 „Radweg Mascherode Salzdahlum/Neubau“ zur Verfügung.
Die NLStBV hat bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde (Landkreis Wolfenbüttel) die planungsrechtliche Absicherung (Verzicht auf Planfeststellung) beantragt.
Die Planfeststellungsbehörde hat als Termin für die Zustimmung zum Planverzicht auf 11. September 2015 festgelegt. Dementsprechend hat die Verwaltung dem Verzicht auf Planfeststellung fristgerecht, aber vorbehaltlich der Zustimmung des Planungs- und Umweltausschusses zugestimmt.
Der folgende ergänzende Hinweis ist an die Planfeststellungsbehörde gegeben worden:
Auf dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel im Bereich des östlich der Salzdahlumer Straße beginnenden Freizeitweges an der Südseite des Nieder- und Oberdahlumer Holzes sieht die Planung einen Anschluss des Radweges an die Fahrbahn vor, so dass eine Querung der Salzdahlumer Straße grundsätzlich möglich ist (Plan 5/4). Hier wäre eine Querungshilfe wünschenswert, sofern sie mit der Landesstraßenfunktion vereinbar ist.
Die Bauzeit beträgt ca. 3 Monate.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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599,6 kB
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