Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00265
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung und Teileinziehung einer Gemeindestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Vorberatung
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22.09.2015
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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03.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage der Einziehung und Teileinziehung einer Straße um einen Beschluss, für den der Bauausschuss beschlusszuständig ist.
Nach § 8 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - in der zurzeit gültigen Fassung - soll der Träger der Straßenbaulast die Einziehung anordnen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen. Eine Teileinziehung einer Straße soll angeordnet werden, wenn nachträglich Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden.
Über den Verkauf einer Teilfläche der Ekbertstraße zwischen der Straße Am Alten Bahnhof und der Theodor-Heuss-Straße (gelbe Fläche, Anlage 1) hatte der Rat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2014 entschieden (Drucksache 17131/14). Da die Fläche zurückgebaut werden soll und somit keine Verkehrsbedeutung mehr aufweisen wird, ist sie einzuziehen.
Die Geh- und Radwegeverbindung auf dem nördlichen Teil der Straßenfläche soll erhalten bleiben und wird aufgrund der Beschränkung des Benutzerkreises lediglich teileingezogen.
Die Absicht der Einziehung und Teileinziehung muss nach erfolgter Zustimmung gemäß
§ 8 Abs. 2 NStrG durch ortsübliche Bekanntmachung drei Monate vor der endgültigen Einziehung/Teileinziehung veröffentlicht werden. Wenn keine Beschwerden vorgebracht werden, wird die Einziehung/Teileinziehung anschließend in Form einer Verfügung mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft als Straße endet oder für den Benutzerkreis eingezogen wird, erneut veröffentlicht.
Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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523,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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65,9 kB
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