Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00567
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand der Medienkoordination in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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24.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Dass digitale Medien in der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und Familien eine bedeutende Rolle einnehmen, ist fachlich allgemein anerkannt (vgl. Studie zur Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen: KIM- und JIM-Studie 2014). Aktuelle Studien bestätigen, dass eine Durchdringung genannter Lebenswelten durch digitale Medien bereits im Vorschulalter beginnt. Mit einem fortlaufenden technischen Wandel, der sich immer rascher vollzieht, und den damit einhergehenden erweiterten Anwendungsoptionen, ergeben sich nicht nur für Eltern und Schule, sondern auch für den Jugendhilfebereich stetig neue Anforderungen. Neben den Bildungs- und Partizipationschancen, die mit einer kompetenten Nutzung von Medien verbunden sind, sind Risiken durch einen inkompetenten Umgang und Gefährdungen durch das kriminelle Verhalten Dritter immanent. Erfolgreiche Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen trägt zu einer Optimierung von Chancen und einer Minimierung von Risiken bei.
Angesichts der enormen Bedeutung, die Medien im Sozialisationsprozess eines jungen Menschen einnehmen, sind medienpädagogische Angebote erforderlich, um den Zielen des SGB VIII Rechnung zu tragen. Im SGB VIII heißt es, Jugendhilfe soll „... junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.“ Will man diesem Anspruch vor dem Hintergrund der durch Medien geprägten, sich rasch wandelnden Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen, muss Stärkung der Medienkompetenz als eine wichtige Aufgabe der Jugendhilfe angesehen werden. Die Vermittlung von Medienkompetenz und ein angewandter Medienschutz sind durch den im SGB VIII beschriebenen gesetzlichen Auftrag mehrfach relevant (Bildung in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Partizipation u. a.).
Die aktuelle Situation in Braunschweig:
Für zwei Jahre im Förderzeitraum vom 01.10.2012 – 30.09.2014 vergab das Land Niedersachsen an Kommunen jährlich je 5.000 €, um eine Medienkoordinationsstelle vorzuhalten. Um eine sozialpädagogische Fachkraft wie vorgesehen für vier Wochenstunden einsetzen zu können, wurde dem AWO-Kreisverband als Träger der Medienkoordinationsstelle in Braunschweig ein kommunaler Zuschuss von jährlich weiteren 840 € bewilligt. Die Medienkoordination beschränkte sich im Wesentlichen auf koordinierende Tätigkeiten im Mediennetzwerk Braunschweig, einem Facharbeitskreis, in den aktuell zwölf Institutionen aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Polizei, Kultur und Wissenschaft eingebunden sind. Die Arbeit der Braunschweiger Medienkoordinationsstelle endete mit Auslaufen der Förderung des Landes Ende September 2014.
Im Rahmen des vom Braunschweiger Präventionsrat und Mediennetzwerk Braunschweig initiierten Aktionsjahrs Medien (s. www.braunschweig-hilft.de/aktionsjahr) kann der Wegfall dieser Stelle im Jahr 2015 kompensiert werden. Eine überdies hinausgehende Koordinierung ist jedoch künftig nicht möglich, da es in Braunschweig eine medienpädagogische Fachkraft nicht gibt.
Fachliche Anforderungen an eine Medienkoordinationsstelle
Um einen medienpädagogischen Gesamtansatz effektiv und nachhaltig umzusetzen zu können, sind Angebote in enger Kooperation mit dem Netzwerk sowie Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, offene Kinder- und Jugendarbeit) kontinuierlich vorzuhalten. Ein medienpädagogisches Konzept muss sich in Didaktik und Methodik am Lebensalter der Kinder bzw. Jugendlichen orientieren sowie Elternarbeit einschließen.
Die im Folgenden aufgeführten Punkte zeigen die in Braunschweig bestehenden Bedarfe auf:
- Geschäftsführung des Mediennetzwerks Braunschweig, um die Zusammenarbeit zwischen handelnden Institutionen (Jugendhilfe, Medienzentrum, Schule, Polizei u. a.) weiter zu etablieren bzw. zu pflegen.
- Kontaktstelle und Bindeglied mit anderen kommunalen Stellen (z. B. Verbraucherschutz, Fachberatungen).
- Anbahnung von Kooperationen mit Trägern, die Angebote im Bereich der Medienpädagogik in Braunschweig und landesweit anbieten (Landesstelle Jugendschutz, NLI Medienmobil u. a.).
- Eingebettet in ein landesweites Netzwerk muss die Medienkoordination für die Stadt Braunschweig relevante Projekte und Informationen kennen und ggf. für die Zielgruppe nutzbar machen.
- Anknüpfung an Förderprogramme des Landes, des Bundes, der Europäischen Union oder des Stiftungswesens.
- Entwicklung lebensweltnaher Bildungskonzepte für Kinder und Jugendliche unter Einbindung bestehender Bildungsorte.
- Förderung aktiver medienpädagogischer Ansätze in Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit.
- Planung und Durchführung von Angeboten für Kinder und Jugendliche unter den Aspekten Medienkompetenz und Medienschutz.
- (Fortbildungs-)Angebote für Eltern und Fachkräfte/Multiplikatoren im Jugendhilfebereich.
- Information, Auskunft und Beratung von Eltern, Braunschweiger Bürgerinnen/Bürger und Institutionen in Hinblick auf medienpädagogische und medienpraktische Fragen.
Zielgruppe sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Braunschweig zwischen sechs und 26 Jahren sowie deren Familien und die für sie zuständigen Fachkräfte/Institutionen.
Zusammenfassung
Die Vermittlung von Medienkompetenz und ein angewandter Medienschutz sind pädagogische Querschnittsaufgaben; Eltern wie pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Schule und in der Jugendhilfe benötigen jedoch angesichts der Komplexität und schnelllebigen Veränderungen der Thematik ein qualifiziertes Unterstützungsangebot, das technisches Wissen und pädagogisches Know-how einschließt.
