Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00625

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Der Anteil des unbefristet beschäftigten pädagogischen Personals (Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten) in den städtischen Kindertagesstätten wird erhöht. Es werden daher aktuell insgesamt bis zu 38,5 Dienstposten (Vollzeitäquivalent) der nur befristet zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze nach Maßgabe dieser Vorlage unbefristet besetzt.

 

2. Im Bereich des Allgemeinen Sozialdienstes der Abteilung 51.1 Allgemeine Erziehungshilfe werden aktuell bis zu sechs der nur befristet zur Verfügung stehenden Bezirkssozialarbeiterdienstposten nach Maßgabe dieser Vorlage unbefristet besetzt (Vollzeitäquivalent).

 

  3. Die Verwaltung überprüft zum 1. August eines jeden Jahres die festgelegte Quote und

  nimmt, soweit erforderlich, Anpassungen vor.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 9. Juli 2015 sagte die Verwaltung zu, Vorschläge auszuarbeiten, wie der Anteil des in den städtischen Kindertagesstätten unbefristet beschäftigten Personals erhöht werden könne.

 

Die Stadt Braunschweig sieht sich im Bereich des pädagogischen Betreuungspersonals in den städtischen Kindertagesstätten einem immer stärker werdenden Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern ausgesetzt. Der seit August 2013 geltende Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz sowie die Einführung einer Drittkraft in Krippengruppen in Niedersachsen seit Beginn dieses Jahres verschärft den sich bereits abzeichnenden Fachkräftemangel nochmals. Um dennoch auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren zu können, bedarf es wirksamer Instrumentarien, die zum Erhalt qualifizierter und leistungsstarker Fachkräfte beitragen. Größtmöglicher Anreiz könnte hierbei die Übernahme des pädagogischen Personals in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sein.

 

Im Zeitraum von 2009 bis 2015 waren durchschnittlich 55 Dienstkräfte in befristeten Beschäftigungsverhältnissen tätig (siehe Anlage). Diese Anzahl ist über die Jahre nahezu konstant geblieben. Begründet waren die nur befristeten Ausfälle der Stammkräfte u. a. durch Mutterschutz, Elternzeit, Sonderurlaub zur Kinderbetreuung, anderweitige Einsätze im Rahmen von Teilzeit sowie langfristige Erkrankungen.

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Da in fast allen Fällen mit einer Rückkehr der Stammkräfte zu rechnen ist, kann die unbefristete Übernahme sämtlich befristet Beschäftigter nicht empfohlen werden. Das Risiko einer Überschreitung des Stellenplans wäre dann nicht mehr kalkulierbar, eine Kostensteigerung für den städtischen Haushalt wäre die Konsequenz.

 

Es zeigt sich aber, dass eine gleichbleibende Anzahl der Dienstkräfte durch Gründe des Mutterschutzes, der Elternzeit sowie der Beurlaubung zum Zwecke der Kinderbetreuung (planbare Ausfälle) konstant über die Jahre hinweg der Stadt Braunschweig nicht zur Verfügung steht. Nach dieser beruflichen Auszeit kehren die Mitarbeiter regelmäßig zunächst für einen längeren Zeitraum nur in Teilzeit ins Berufsleben zurück.

 

Die Verwaltung hat sich daher die Entwicklung sowie die Gründe für die befristeten Beschäftigungen der vergangenen Jahre detailliert betrachtet, um eine verbindliche Quote zu ermitteln, die es einerseits ermöglicht, den Anteil des unbefristet beschäftigten pädagogischen Personals in den städtischen Kindertagesstätten zu erhöhen, anderseits das Risiko einer Überschreitung des Stellenplans nach Auffassung der Verwaltung ausschließt.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es hierbei vertretbar, eine belastbare Quote von 80 % des im Betrachtungszeitraum (2009 – 2015) niedrigsten Wertes der Befristungen als Grundlage zu installieren, in deren Höhe die nur befristet zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze einer jeden Berufs- und Entgeltgruppe unbefristet besetzt werden können.

 

Diese Vorgehensweise hat zur Folge, dass aktuell (Kita Jahr 2015/2016) bis zu

 

  • 10,5 Kinderpflegerinnen oder -pfleger der Entgeltgruppe S 3 TVöD
  •   5 Kinderpflegerinnen oder -pfleger der Entgeltgruppe S 4 TVöD
  • 14 Erzieherinnen oder Erzieher der Entgeltgruppe S 6 TVöD
  •   9 Erzieherinnen oder Erzieher der Entgeltgruppe S 8 TVöD

 

über den Stellenplan hinaus in unbefristete Arbeitsverhältnisse (umgerechnet auf Vollzeitverträge) übernommen werden können.

 

Die Verwaltung wird die Entwicklung der Zahlen zu Beginn eines jeden Kita-Jahres überprüfen und, soweit erforderlich, entsprechende Anpassungen vornehmen, um das prozentuale Ergebnis (80 %) ggf. wiederherzustellen.

 

Der Anteil des befristet beschäftigten pädagogischen Personals in den städtischen Kindertagesstätten würde sich auf Basis der o. g. Zahlen von aktuell 17,2 % auf ca. 4,5 % absenken. Im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt von ca. 21,4 % in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste trägt die Stadt Braunschweig durch diese Maßnahmen zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer Erhöhung der Arbeitsmotivation innerhalb der o. g. Berufsgruppen bei, was folglich auch zu einer Steigerung der Attraktivität der Stadt Braunschweig als Arbeitgeberin insgesamt beitragen wird.

 

Eine Anpassung bzw. Ausweitung des Stellenplanes wäre nicht erforderlich, da die Mitarbeiter, die sich in Elternzeit oder Beurlaubung befinden, wie bislang bereits praktiziert, auf Leerstellen des Stellenplanes geführt werden, so dass eine Doppelbelegung von Stellen grundsätzlich ausgeschlossen ist.

 


 

Die Verwaltung hat auch überprüft, ob obige Verfahrensweise auf andere Berufsgruppen innerhalb der Stadtverwaltung anwendbar wäre, um somit auch hier entsprechendes Fachpersonal an die Stadt Braunschweig zu binden.

 

Innerhalb des Fachbereichs 51 ergibt sich im Bereich des Allgemeinen Sozialdienstes bei den Bezirkssozialarbeitern eine vergleichbare Situation. Im Zeitraum von 2012 – 2015 waren dort durchschnittlich 10 Dienstkräfte (Vollzeitäquivalent) in befristeten Beschäftigungsverhältnissen tätig. Die Verwaltung hält es auch hier für vertretbar, den Anteil des unbefristet beschäftigten Personals zu erhöhen. Es sollen daher bis zu 80 % des im Betrachtungszeitraum (2012 – 2015) niedrigsten Wertes der Befristungen als Grundlage angesetzt werden.

 

Dies hat zur Folge, dass aktuell bis zu sechs Bezirkssozialarbeiter der Entgeltgruppe S 14 TVöD über den Stellenplan hinaus in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden können. Hinsichtlich der organisatorischen Auswirkungen wird auf die obige Vorgehensweise bei den städtischen Kindertagesstätten verwiesen.

 

In den übrigen Abteilungen der Stadtverwaltung ist eine vergleichbare Situation nicht gegeben, so dass dort keine Ausweitung empfohlen werden kann.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise