Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 15-00718

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Land hat für bergrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse die Kompetenz, muss sich aber mit den Kommunen und Landkreisen, die davon betroffen sind, ins Benehmen setzen. Dabei ist es natürlich im kommunalen Interesse, über den Sachstand der Vorbereitung möglicher Fracking-Unternehmungen, d.h. Testbohrungen und Bohrungen, über aktuelle Informationen laufend unterrichtet zu werden.

Nach unserem Wissen hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) den Gemeinden und Landkreisen einen Text, der den Inhalt des „Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen“ zusammenfasst, sowie eine Feldeskarte zur Verfügung gestellt. Solche Informationen haben die Ratsgremien bislang (Stand 10.09.2015) aber nicht vollständig erhalten. Für eine sachlich richtige Stellungnahme zum Erlaubnisantrag Borsum ist es zwingend erforderlich, den Erlaubnisantrag so weit zu kennen, dass die Einschätzung möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf öffentliche Interessen möglich ist.

 

1. Wird unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen (u. a. im Zusammenhang mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) eine detaillierte Prüfung eventuell entgegenstehender öffentlicher Interessen gem. § 11 Nr. 10 BBergG erfolgen und wie werden dabei die Erfordernisse

des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Raumordnung, des Verkehrs, des Gewässer- und Bodenschutzes als öffentliche Interessen, die dem Bergbauvorhaben entgegenstehen können, besonders berücksichtigt?

Wenn nein, warum nicht?

 

2. Gemäß Artikel 6 Abs. 4 der Aarhus-Konvention ist bei geplanten Tätigkeiten an, die eine erhebliche Auswirkung auf die Umwelt haben können, für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Zeitpunkt, zu dem alle Optionen noch offen sind und eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden kann, zu sorgen. Wird – gemäß den Vorgaben der Aarhus Konvention – eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem alle Optionen noch offen sind, und in welcher Form soll sie durchgeführt werden?

Wenn nein, warum nicht?

3. Wird die obligatorische Strategische Umweltprüfung vor der Entscheidung über die Erteilung der beantragten bergrechtlichen Erlaubnis durchgeführt werden?

Wenn nein, warum nicht?


 

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