Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00653

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Dem Entwurf zum Ersatzneubau der Wabebrücke am „Grünen Jäger“ im Zuge des Kleidersellerweges wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

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Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 NKomVG i. V. m. § 16 Nr. 5 der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zum Ersatzneubau der Wabebrücke am Grünen Jäger um einen Beschluss über eine Veränderung einer Erschließungsanlage in Waldungen und Forstanlagen, für die der Stadtbezirksrat beschlusszuständig ist.

 

Anlass

 

Die Wabebrücke am Grünen Jäger im Zuge des Kleidersellerweges stammt aus dem Jahre 1966 und kann aufgrund von umfangreichen Schäden, vor allem an der Gründung, nicht wirtschaftlich instandgesetzt werden. Die Schäden beeinträchtigen die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der Brücke.

 

Ein Ersatzneubau der Brücke ist die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Lösung. Beim Neubau wird die Nutzung durch ein Unterhaltungsfahrzeug zur Pflege der westlich gelegenen Grünfläche und Teiche berücksichtigt.

 

Geplant ist eine Brücke mit Widerlagern aus Betonfertigteilen und einem Holzüberbau. Um eine ausreichende Tragfähigkeit zu erhalten, wird der Überbau durch Stahlträger verstärkt. Die äußeren Träger bestehen aus Holz, so dass die Stahlträger in der Ansicht nicht sichtbar sind.

 

Unter Berücksichtigung der Breite von Unterhaltungsfahrzeugen wird die neue Brücke mit einer Breite von 3,00 m zwischen den Geländern geplant. Die neue geplante Brückenbreite liegt unterhalb der Breite von 4,00 m, die in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) für Brücken vorgesehen ist. Dieses ist an dieser Stelle im Wegenetz vertretbar und angemessen, da die zuführenden Wege lediglich 2,50 m breit sind.


 

Kosten:

 

Die geschätzten Bau- und Planungskosten für den Rückbau der vorhandenen Brücke und dem Neubau liegen bei ca. 120.000 € (brutto). Die Finanzmittel stehen im Haushalt 2015 im Projekt 5S.660021 zur Verfügung.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise