Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00656

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vorlage zur Eilentscheidung gemäß § 89 NKomVG

 

 

Beschluss:

Um die rechtmäßige Aufgabenerfüllung bei der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) sicherzustellen, werden im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 umgehend 32 Stellen ausgeschrieben und zur Besetzung freigegeben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Fachbereich 51 hat den gesetzlichen Auftrag, die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umF) sicherzustellen.

 

Aufgrund der Zunahme der umF wurden bereits zusätzliche Plätze im Kinder- und Jugend-schutzhaus Ölper und der Hebbelstraße eingerichtet. Ferner wurden weitere städtische Liegenschaften in der Neuen Knochenhauer Straße und der Naumburgstraße auf ihre Geeignetheit geprüft, um noch in 2015 bzw. bis Sommer 2016 insgesamt jeweils 25 neue Plätze bereitzustellen. Für die Unterbringung der umF in städtischen Einrichtungen wurden bereits insgesamt 12,64 Stellen aus der Stellenreserve 2015 freigegeben. Die Stellenreserve 2015 ist ausgeschöpft.

 

Nunmehr hat sich die aktuelle Situation verschärft, weil unvorhergesehen rd. 60 umF seit dem 06. September 2015 zusätzlich in Braunschweig betreut werden müssen. Die Unterbringung ist im Kinder- und Jugendzentrum Mühle und im Kinder- und Jugendschutz-haus Ölper erfolgt. Die Betreuung kann mit dem vorhandenen Personal jedoch nicht sichergestellt werden, deshalb ist die kurzfristige Einstellung von Fachkräften notwendig. Weiterhin entsteht zusätzlicher Personalbedarf für die Bereiche Allgemeiner Sozialdienst (ASD), Amtsvormundschaften (AV) und wirtschaftliche Erziehungshilfe.

 

Personalbedarf

 

Der Personalbedarf richtet sich nach den Vorgaben des Landes zur Erteilung der erforder-lichen Betriebsgenehmigung und berücksichtigt u. a. die Notwendigkeit der Anwesenheit von Fachkräften im Tag- und Nachtdienst (3-Schicht-Betrieb) einschl. der Anleitung und Begleitung der Jugendlichen zu medizinischen und behördlichen Terminen.

 

Derzeit besteht ein Personalbedarf im Umfang von 28 Stellen für die Betreuung von umF. Die Kosten für das Betreuungspersonal werden vom Land erstattet.

 

 

Bei den Amtsvormundschaften wird die gem. § 55 (2) SGB VIII festgelegte Betreuungsrate von höchstens 50 Fällen je Vollzeitstelle bereits überschritten, sodass aufgrund des Zulaufs der o. g. 60 umF ein Bedarf von 2 Planstellen besteht. Daneben besteht ein weiterer Bedarf in den Bereichen ASD und wirtschaftliche Erziehungshilfe von insgesamt 2 Planstellen. Anzumerken ist, dass für diese 4 Stellen keine Kostenerstattung durch das Land erfolgt.

 

Stellenbesetzungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2016

 

Durch die bereits eingetretene Situation ist eine sofortige Ausschreibung und Besetzung der 32 Planstellen erforderlich, da das Jugendamt verpflichtet ist, im Rahmen des staatlichen Wächteramtes den Schutz des Kindeswohls sicherzustellen und die umF am tatsächlichen Aufenthaltsort in Obhut zu nehmen. Dies ist mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar.

 

Da Stellen im Stellenplan 2015 einschl. der Stellenreserve nicht mehr zur Verfügung stehen, ist für die Einstellungen ein Vorgriff auf den Stellenplan 2016 erforderlich. Der Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG beschließt der Rat über die Haushaltssatzung (Budgetrecht). Da im vorliegenden Fall über den vom Rat beschlossenen Stellenplan 2015 hinaus Personal eingestellt werden muss und sich eine Bindungswirkung für den Stellenplan 2016 ergibt, ist ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Aufgrund der unerwartet aufgetretenen Inobhutnahme von zusätzlich rd. 60 umF und der daraus bedingten Überlastung des vorhandenen Personals ist ein sofortiges Handeln unabdingbar. Daher ist eine Eilentscheidung des Verwaltungsausschusses gem. § 89 NKomVG vorgesehen.

 

Auswirkungen auf den Stellenplan 2016

 

Die rd. 32 zusätzlichen Stellen sind in den Stellenplanentwurf 2016 aufzunehmen.

Die genannten Stellen sind in der Personalkostenkalkulation noch nicht berücksichtigt. 2016 betragen die voraussichtlichen zusätzlichen Personalkosten rd. 1,4 Mio. €. Diese sind im Personalkostenbudget zusätzlich bereitzustellen. Für die Kosten der reinen Betreuung (rd. 1,2 Mio. €) erfolgt eine Kostenerstattung durch das Land.
 

Weiteres Vorgehen

Da die Entwicklung der Flüchtlingsproblematik nicht vorhersehbar und damit die Auswirkungen für Braunschweig nicht kalkulierbar sind kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere umF aufgenommen und betreut werden müssen. Dies würde zu weiterem Personalmehrbedarf führen.

 

Um in diesem Fall die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, insbesondere des Jugendamtes, sicherzustellen ist beabsichtigt, dem Rat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2015 eine Beschlussvorlage vorzulegen, nach der die Verwaltung ermächtigt wird, im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 weitere Stellen auszuschreiben und zu besetzen, wenn ein unabweisbarer Stellenbedarf im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag der Unterbringung und Betreuung von umF entsteht.

 

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