Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00619

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 Stellen auszu-schreiben und zu besetzen, wenn ein unabweisbarer Stellenbedarf im Zusammenhang mit der Untersuchung, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen entsteht.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Von der Flüchtlingsproblematik ist die Stadt Braunschweig derzeit insbesondere in zwei Teilbereichen betroffen, die direkte Auswirkungen auf den Personalbedarf nach sich ziehen können:

 

  1. Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF)

    Das Jugendamt ist im Rahmen des staatlichen Wächteramtes verpflichtet, den Schutz des Kindeswohls sicherzustellen und die umF am tatsächlichen Aufenthaltsort in Obhut zu nehmen.

    Aufgrund der unvorhersehbaren Zunahme der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) hat die Verwaltung dem Verwaltungsausschuss am 15. September 2015 eine Eil-vorlage (s. DS 15-00656) vorgelegt, in der die Ausschreibung und Besetzung von 32 Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 vorgeschlagen wird.

 

  1. Durchführung von Asylbewerberuntersuchungen

    Die Gesundheitsuntersuchung von Flüchtlingen, die in der Landesaufnahmebehörde Braunschweig untergebracht sind, wird vom Gesundheitsamt Braunschweig durch-geführt. Aufgrund der steigenden Zahlen wurden bereits 2015 1,5 Stellen neu ein-gerichtet. Auch in 2016 wurden bereits 1,5 Stellen aus der Stellenreserve für diesen Bereich freigegeben.
     

 

 

 

 

Da die Entwicklung der Flüchtlingsproblematik insgesamt nicht vorhersehbar und damit die Auswirkungen für Braunschweig nicht kalkulierbar sind kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere umF aufgenommen und betreut werden müssen bzw. die Zahlen der Ge-sundheitsuntersuchungen weiterhin steigen. Dies würde zu weiterem Personalmehrbedarf führen. Da die Stellenreserve 2015 erschöpft ist benötigt die Verwaltung bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplanes 2016 eine Ermächtigung, das erforderliche Personal im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 kurzfristig ausschreiben und einstellen zu können. Die dafür erforderlichen Planstellen werden anschließend in den Stellenplan 2016 aufgenommen. Die Betreuungs-kosten für die umF und die Kosten für die Gesundheitsuntersuchung sind durch Kosten-erstattungen gedeckt.

 

Über die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Ermächtigung wird der Rat unterrichtet.

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise