Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00534
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittagessenversorgung der Schülerinnen und Schüler der Gymnasien Neue Oberschule und Ricarda-Huch-Schule in der Mensa der TU Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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02.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In einer Mitteilung an den Schulausschuss am 12. September 2014 ist dargestellt worden, dass eine Reduzierung des Mittagessenpreises für die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien Neue Oberschule und Ricarda-Huch-Schule in der Mensa der TU in der Beethovenstraße nur zu erreichen wäre, wenn die Stadt das Mittagessen bezuschussen würde. Je nach Menüwahl liegt der Essenpreis für die Schülerinnen und Schüler zurzeit zwischen
3,30 € und 4,10 €. Hinzu kommen die Kosten für Beilagen (Kartoffeln, Reis, Gemüse etc.), die oftmals nicht im Menü enthalten sind, sodass ein Mittagessen teilweise mehr als 5,00 € kostet. In den Mensen der anderen städtischen Gymnasien liegt der Preis durchschnittlich bei rund 3,50 € je Essen. Es wurde dargelegt, dass für eine Bezuschussung des Essenpreises allerdings keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (s. Drucksache 13822/14).
Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Rat folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird gebeten in 2015 ein Konzept zu erstellen, das darauf abzielt, die Preise für das Mittagessen der Schülerinnen und Schüler der Gymnasien Ricarda-Huch und NO auf den Durchschnittswert der Preise der anderen Gymnasien zu reduzieren. Dieses Konzept ist dem Schulausschuss zur Beratung vorzulegen.“
Hierzu sind intensive Gespräche mit dem Studentenwerk geführt worden. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind in das nachstehende Zuschusskonzept eingeflossen, das mit beiden Schulen abgestimmt worden ist:
Zuschusskonzept
1. Gegenstand der Förderung
Ein Zuschuss wird für die Komponenten des täglichen Speisenangebots der Mensa der TU (Suppe, Hauptkomponenten, Salat oder andere Beilagen wie Kartoffeln, Reis oder Gemüse, Dessert) gewährt. Artikel wie beispielsweise Snacks, Süßwaren und Getränke sind von der Förderung ausgenommen. Eigene Getränke können von den Schülerinnen und Schüler jedoch in die Mensa mitgebracht werden. Grundlage ist der Gästepreis (z. Z. von 3,90 € bis 4,90 € für ein Menü).
2. Voraussetzung der Förderung
Die Preisschwelle liegt bei 3,50 €. Dieser Betrag muss mindestens erreicht werden, um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können.
3. Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss wird in Höhe des die Preisschwelle von 3,50 € übersteigenden Betrages, maximal in Höhe von 2,50 € gezahlt. Der Zuschuss wird täglich nur einmal gewährt.
4. Verfahren
Beide Schulen geben Mensakarten aus, um sicherzustellen, dass nur die berechtigten Personen eine entsprechend codierte Karte bekommen. Die Karten, für die ein Pfand von
10,00 € erhoben wird, können an den Bargeld- bzw. EC-Karten-Automaten und an den Kassen in der Mensa aufgeladen werden (Guthabenprinzip). Eines Antragsverfahrens zur Inanspruchnahme der Bezuschussung bedarf es nicht. Die Schülerinnen und Schüler können wie bisher schon mit den vom Studentenwerk bereitgestellten und zukünftig von den Schulen ausgegebenen Mensakarten das Essen bestellen. Sie bezahlen den ggf. reduzierten Essenpreis. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt zwischen dem Studentenwerk und der Stadt.
5. Abwicklung von Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Die Schulen fordern vom Studentenwerk für die entsprechende Kartennummern der leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler eine monatliche Auflistung über das in Anspruch genommene Mittagessen an. Die Leistungsberechtigten bekommen den Zuschuss gegen Vorlage der vom Studentenwerk für jedes Essen ausgegebenen Quittungen ausnahmsweise direkt von den Leistungsträgern ausgezahlt.
Beispiele
Beispiel 1:
Essenpreis6,80 €
abzüglich Zuschuss2,50 € (Zuschuss-Höchstbetrag)
zu zahlen4,30 €
Beispiel 2:
Essenpreis4,70 €
abzüglich Zuschuss1,20 €
zu zahlen3,50 € (Mindest-Eigenanteil)
Beispiel 3:
Essenpreis3,30 € (Preisschwelle unterschritten)
abzüglich Zuschuss0,00 €
zu zahlen3,30 €
Finanzielle Auswirkungen
2014 wurden für die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien Neue Oberschule und Ricar-da-Huch-Schule ca. 11.000 Essen ausgegeben. Ausgehend von einem Zuschuss in Höhe von maximal 2,50 € je Mittagessen ergäbe sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 27.500 €. Unter Berücksichtigung eines zu erwartenden Anstiegs der auszugebenden Essen im Fall einer Bezuschussung um rund 25 % würden sich Kosten in Höhe von rund 34.500 € ergeben.
Sollten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, könnte das beschriebene Verfahren aufgrund der noch vorzunehmenden vorbereitenden Arbeiten mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 umgesetzt werden.
