Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00474

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

In seinen Beschlüssen vom 29. Januar 2009 und 8. November 2011 zur Errichtung der IGS Volkmarode mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 und der IGS Heidberg mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 hat der Rat auch festgelegt, dass beide Schulen als Ganztagsschulen zu führen sind. Die Verwaltung hat seinerzeit die Anträge zur Führung beider Gesamtschulen als Ganztagsschulen beim Land gestellt. Damals war nur der Betrieb von offenen Ganztagsschulen unter Verzicht auf zusätzliche Lehrerstunden nach Nr. 8.2 des damals geltenden Ganztagsschulerlasses genehmigungsfähig.

 

Demgegenüber werden die IGS Franzsches Feld, die IGS Querum und die Wilhelm-Bracke-Gesamtschule als voll gebundene Ganztagsschulen geführt. An einer voll gebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler an mehr als drei Tagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet. An diesen Tage wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote in der Regel im Rahmen einer Rhythmisierung ab.

 

Bereits im Herbst 2009 hat sich die IGS Volkmarode im Einvernehmen mit dem Schulträger um eine Veränderung der Organisationsform ihres Ganztagsbetriebs mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 beim Land bemüht. Ziel ist die Einrichtung des teilweise offenen Ganztagsbetriebs gewesen. Dieser Antrag ist von der Schulbehörde abgelehnt worden.

 

Seit der Neufassung des Ganztagsschulerlasses zum 1. August 2014 und einer damit einhergehenden besseren Unterrichtsversorgung im Ganztagsbetrieb können Ganztagsschulen nunmehr als offene, teilgebundene oder voll gebundene Ganztagsschulen geführt werden. Die IGS Volkmarode und die IGS Heidberg haben am 28. November 2014 Anträge auf Änderung der Organisationsform ihres Ganztagsbetriebs zum Schuljahresbeginn 2015/2016 gestellt, um in eine teilgebundene Ganztagsschule umgewandelt zu werden. Die Verwaltung hat hierzu das Einvernehmen des Schulträgers hergestellt. An einer teilgebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler an mindestens zwei Tagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet. An diesen beiden Tagen wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote in der Regel ab (Rhythmisierung). An den übrigen Tagen finden außerunterrichtliche Angebote nach dem Unterricht statt.


Mit Verfügungen vom 1. Juli 2015 hat die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, die Änderung der Organisationsform für beide Schulen von einer offenen in eine teilgebundene Ganztagsschule zum Schuljahresbeginn 2015/2016 genehmigt.

 

 

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