Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00634

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Beschlussvorschlag 1

 

Die Grasseler Straße wird ausgehend von der Eckener Straße bis zur Einmündung in die

Tiefe Straße in Bevenroder Straße umbenannt. Für den ehemaligen Straßenverlauf

zwischen Tiefe Straße und Flughafengelände wird der Straßenname Grasseler Straße

eingezogen.

 

 

Beschlussvorschlag 2 (Alternative)

 

Die Grasseler Straße wird ausgehend von der Eckener Straße bis zur Einmündung in die Tiefe Straße in Zum Waggumer Weghaus umbenannt. Für den ehemaligen Straßenverlauf zwischen Tiefe Straße und Flughafengelände wird der Straßenname Grasseler Straße eingezogen.

 

 

Beschlussvorschlag 3 (Alternative)

 

Die Grasseler Straße wird ausgehend von der Eckener Straße bis zur Einmündung in die Tiefe Straße in Bevenroder Straße umbenannt. Für den ehemaligen Straßenverlauf zwischen Tiefe Straße und Flughafengelände wird die Grasseler Straße in Waggumer Weghaus umbenannt.

 

 

Beschlussvorschlag 4 (Alternative)

 

Die Grasseler Straße wird ausgehend von der Eckener Straße bis zur Einmündung in die Tiefe Straße in Alte Grasseler Straße umbenannt. Für den ehemaligen Straßenverlauf zwischen Tiefe Straße und Flughafengelände wird der Straßenname Grasseler Straße eingezogen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:



Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1, Satz 2, Ziff. 3 NKomVG.

Begründung:

 

Dem Stadtbezirksrat wurde in seiner Sitzung vom 6. Mai 2015 der Beschlussvorschlag vorgelegt, die Grasseler Straße ausgehend von der Eckener Straße bis zur Einmündung in die Tiefe Straße in Bevenroder Straße umzubenennen und den Straßennamen Grasseler Straße zwischen Tiefe Straße und Flughafengelände einzuziehen (Drucksache 17550/15). Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt. Die Verwaltung wurde jedoch gebeten, zu prüfen, „ob das Teilstück der Grasseler Straße am Waggumer Weghaus in Grasseler Straße-Süd umbenannt werden kann“ (vgl. Sitzungsprotokoll). Die Verwaltung hat in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 10. Juli 2015 (Drucksache 15-00444) zur Teilumbenennung der Grasseler Straße Stellung genommen und die vorliegende Vorlage angekündigt.

 

Mit Verweis auf die o. g. Mitteilung außerhalb von Sitzungen werden dem Stadtbezirksrat neben dem Vorschlag der Verwaltung (Beschlussvorschlag 1) weitere Beschlussvorschläge als Alternative vorgelegt. Ausführliche Informationen zum Verfahren und eine Begründung zu den Alternativvorschlägen wurden in der Mitteilung außerhalb von Sitzungen erläutert.

 

Anlieger sind von der Teilumbenennung weiterhin nicht betroffen.

 

Ein Beschluss zur Teilumbenennung der Grasseler Straße ist abschließend zwingend erforderlich.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise