Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00719
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßen(teilum)benennungen im Umfeld des Bebauungsplanes Taubenstraße, HA 135
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Entscheidung
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24.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1)Die Straßen- und Wege(teilum)benennungen im Bebauungsplan Taubenstraße, HA 135 in Abschnitt 1 (siehe Anlage) erfolgen mit den Namen
Bleibtreustraße, Lampadiusring,
Lichtwerkallee (nördlicher Teil) und Luftschifferweg
Die Teilumbenennung des Luftschifferweges geht über die Grenzen des Bebauungsplanes hinaus bis zur Nordstraße.
2)Die Straßen-, Wege- und Platz(teilum)benennungen im Bebauungsplan Taubenstraße, HA 135 in Abschnitt 2 (siehe Anlage) erfolgen mit den Namen
Am Nordpark, Ballonwiese, Blanchardplatz, Nordanger
und Langobardenstraße (nördlicher Teil)
Die Straßen-, Wege- und Platz(teilum)benennungen werden erst im Zuge der jeweiligen Ausbau- bzw. Erschließungsarbeiten mit Aufstellung des Straßenbezeichnungsschildes wirksam.
3)Die außerhalb des Bebauungsplanes Taubenstraße, HA 135 gelegenen und geplanten Straßen in Abschnitt 3 (siehe Anlage) erhalten die Namen
Jütenring, Langobardenstraße (südlicher Teil),
Schauenburgstraße und Lichtwerkallee (südlicher Teil)
Die Straßenbenennungen werden erst mit den rechtlichen Festsetzungen der Planungen und im Zuge der jeweiligen Erschließungsarbeiten mit Aufstellung des Straßenbezeichnungsschildes wirksam.
Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1, Satz 2, Ziff. 3 NKomVG.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 5. Mai 2015 den Bebauungsplan Taubenstraße, HA 135 beschlossen (Drucksache 17507/15). Der Bebauungsplan sieht neue Erschließungsstraßen und ausgebaute bzw. umgebaute Straßen, Wege- und Platzflächen in seinem Geltungsbereich vor. Darüberhinausgehend wird beabsichtigt, weitere Planungen der angrenzenden Flächen zu konkretisieren und festzusetzen.
Um eine einfache und eindeutige Orientierung zu sichern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten (z. B. bei Rettungseinsätzen) sowie Lagebezeichnungen festzusetzen, ist es erforderlich die Straßen, Wege und Plätze zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, bereits zu diesem Zeitpunkt alle festgesetzten und geplanten Straßen, Wege- und Plätze (siehe Anlage) zu benennen. Grundsätzlich sollte ein einheitliches Benennungsthema zur Gewährleistung einer Vororientierung ausgewählt werden. Die nähere Betrachtung zeigt jedoch, dass dies aufgrund des sehr großen Gebietes und der Vielzahl an neuen Straßennamen nicht möglich ist. Damit kommt der Gesamtbetrachtung aller Straßen-, Wege und Plätze im Gebiet eine besondere Bedeutung zu. Das im Folgenden dargestellte Gesamtkonzept stellt in seinen Benennungsvorschlägen insbesondere auf heterogene Rahmenbedingungen ab. Dazu zählen
- die Berücksichtigung der vorhandenen Bestandsnamen,
- die Berücksichtigung der stadtplanerischen Überlegungen und der Entwicklungsziele, sodass vororientierende Elemente vorhanden sind,
- die Aufnahme der zukünftigen örtlichen Struktur und
- die Verwendung von Bezügen zur Örtlichkeit, um eine verstärkte Identifikation zu ermöglichen.
Die Stadtteilheimatpflegerin hat sich intensiv mit dem Thema der Straßenbenennung auseinandergesetzt. Weitere Anregungen zur Namensfindung wurden an die Verwaltung herangetragen und von der Verwaltung selbst eingebracht. Vor dem Hintergrund der Einhaltung der Rahmenbedingungen, insbesondere der vorhandenen Bestandsnamen, wurden die Vorschläge für die Straßen-, Wege- und Platzbenennungen abgewogen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Gebiet zur Straßenbenennung thematisch (siehe Anlage) in drei Bereiche und zwei strukturierende Achsen zu unterteilen. Dargestellt werden in der folgenden Übersicht die dazu jeweils zugehörigen, vorgeschlagenen Benennungsthemen, die Bestandsstraßen und –wege sowie die neu vorgeschlagenen Straßen-, Wege-, und Platznamen. Ergänzt werden die Angaben mit Erläuterungen zu den jeweiligen Namensbezügen.
1.westlicher Bereich:
Thema:Ortsbezug/Industrie/Energie
Bestand:Mitgaustraße
Neu:„Bleibtreustraße“, „Lampadiusring“ und „Lichtwerkallee“
- Louis Mitgau (1831-1912 in Braunschweig) war Baurat und Technischer Leiter der städtischen Gas- und Wasserwerke. Er schuf für das Gaswerk in der Nähe des alten Bahnhofs1874 einen Erweiterungsbau und 1988 einen Neubau an der Taubenstraße. Nach seinen Plänen entstand 1886 bis 1895 die städtische Kanalisation.
- Ludwig Otto Bleibtreu, (1752-1820 in Braunschweig) war 1781 der Begründer der ersten Zichorienfabrik in Deutschland. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war Braunschweig eines der bedeutendsten Zentren der aufstrebenden deutschen Zichorienkaffeeindustrie und Bleibtreus Fabrik war eine der größten und erfolgreichsten unter ihnen. Sein Betrieb befand sich zuletzt an der heutigen Mühlenpfordstraße. Der Zichorienanbau wurde ebenfalls hier im Bereich betrieben.
- Wilhelm August Lampadius, (1772 in Hehlen im Herzogtum Braunschweig-1842), erfand die erste Leuchtgaslaterne auf dem europäischen Kontinent. Er lehrte als Hochschullehrer die technische angewandte Chemie und der Naturforscher Alexander von Humboldt saß bei ihm über chemischen Experimenten.
Die Straßenbezeichnung „-ring“ berücksichtigt die örtliche Straßenführung.
- Lichtwerkallee stellt einen direkten Ortsbezug zum städtischen Gaswerk her.
Die Straßenbezeichnung „-allee“ verweist auf den Charakter des zukünftigen Straßenausbaus.
2.östlicher Bereich:
Thema:Volksstämme und Gottheiten
Bestand:Wodanstraße, Gotenweg (Anlieger vorhanden)
Neu:„Jütenring“, „Langobardenstraße“
- Die Jüten und Langobarden reihen sich als germanische Volksstämme in die Thematik der vorgebenden Bestandsstraßen ein.
Die Straßenbezeichnung Jüten„-ring“ berücksichtigt die örtliche Straßenführung.
3.südlicher Bereich:
Thema:Fliegerei/Luftfahrt/Ortsbezug
Bestand:kein Bestand
Neu:„Schauenburgstraße“, „Blanchardplatz“, „Luftschifferweg“, „Ballonwiese“
- Ortsbezug zur Thematik: Vom Grundstück des Braunschweiger Gaswerks wurden Anfang des 20. Jahrhunderts Ballonaufstiege durchgeführt. Der Weg mit dem vorgeschlagenen Namen „Ballonwiese“ soll daran erinnern. Im Arkeröder Feld sollte in dieser Zeit ein Lufthafen gebaut werden. Dies wurde durch den 1. Weltkrieg nicht umgesetzt. Der Straßenname „Luftschifferstraße“ findet sich in alten Planungskarten wieder. Der Straßenname soll an dieses Vorhaben erinnern.
- Pierre Blanchard (1753-1809) war ein französischer Ballonfahrer.1788 unternahm er eine der frühen Ballonfahrten vor den Toren Braunschweigs. Der Abflug fand nahe dem Wendentor statt.
- Theodor Schauenburg (1885-1917) zählte zu den ersten 20 deutschen Flugzeugführern und führte in Braunschweig 1910 den ersten Motorflug mit einem „Wright Flyer A“ durch. Es folgte die Teilnahme an etlichen weiteren Flugwettbewerben, Flugtagen und Flugwochen. Schauenburg war ebenfalls als Flieger im 1. Weltkrieg im militärischen Einsatz. Im Verlauf des Krieges bekamen Flugzeuge eine immer größere Bedeutung. Für den als unabkömmlich reklamierten Piloten, Konstruktionsflieger und Fluglehrer standen die Aufgaben des Testens und Einfliegens der Maschinen sowie die Ausbildung neuer Piloten im Mittelpunkt. Er verstarb 1917 bei einem Testflug.
4.Nord-Süd-Achse
Thema:Bezug Planung/Örtlichkeit
Bestand:Spargelstraße (Anlieger vorhanden)
Neu:„Nordanger“, „Luftschifferweg“ (siehe Punkt 3)
Ortsbezug zur Thematik: In dem Gebiet wurde früher Gemüse- und Spargel angebaut.
Bezug zur Planung: Die Planung trennt bzw. strukturiert den Bereich in Nord-Süd-Richtung. Sie ist aktuell nicht durchgehend befahrbar und wird auch in der zukünftigen Gestaltung unterschiedliche Strukturen aufweisen. Im südlichen Bereich (u.a. mit Anliegern) ist sie nur bis zu den Bahngleisen befahrbar, dann abgetrennt vom weiteren Verlauf. Im zukünftigen Wohngebiet entsteht hier eine wichtige stadtplanerische Zielsetzung mit dem zentralen „Anger“ des Wohngebietes, der als Rad- und Fußweg genutzt werden wird. Daraus folgt, dass für diesen Bereich Teilumbenennungen der Spargelstraße zwingend erforderlich sind (siehe Teilumbenennungen). Für den nördlichen Bereich wird der Bestandsname Spargelstraße, für die Mittelachse der Name „Nordanger“ und für den südlichen Teil der Name „Luftschifferweg“ (siehe Punkt 3) vorgeschlagen.
5.Süd-West-Achse:
Thema:Bezug Planung/Örtlichkeit
Bestand:Taubenstraße (Anlieger vorhanden)
Neu:„Am Nordpark“
Ortsbezug zur Thematik: Die jetzige Taubenstraße bezieht ihren Namen aus dem nördlich gelegenen Namen des „Tauben See“ bzw. Dowesee.
Planungsbezug zur Thematik: Der vorgeschlagene, neue Straßenname für den Straßenabschnitt bis zur jetzigen Spargelstraße nimmt den Bezug zum stadtplanerischen Ziel einer südlich gelegenen Parksituation auf. Eine Adressbildung der zukünftigen Stadtvillen am Park ist wünschenswert. Der Park ist die einzige größere Grünfläche im Nördlichen Ringgebiet und ist neben dem „Anger“ zentrales Element im städtebaulichen Entwurf.
Wirksamkeit der Straßen(teilum)benennung
Neben der thematischen Zusammenfassung der Straßenbenennungsvorschläge werden die Straßennamen in drei Abschnitte unterteilt (siehe Anlage), welche die Zeitpunkte der Wirksamkeit der Straßenbenennungen bestimmen. Die (Teilum)benennungen der Straßen und Wege in Abschnitt 1 sollen mit sofortiger Wirkung wirksam werden. Sie liegen im mit Ausnahme des südlich der Bahntrasse gelegenen Teils der Spargelstraße im 1. Bauabschnitt und werden als erstes umgesetzt. Der südlich der Bahntrasse gelegene Teil der Spargelstraße ist bereits vorhanden und muss ohnehin umbenannt werden. Bereits im Bebauungsplan HA 135 festgesetzt sind ebenfalls die Straßen, Wege und Plätze in Abschnitt 2. Ausbau- und Erschließungsarbeiten werden jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt. Die Benennungen sollen daher erst im Zuge der jeweiligen Ausbau- bzw. Erschließungsarbeiten mit Aufstellung des Straßenbezeichnungsschildes wirksam werden. Abschnitt 3 vereint schließlich die geplanten Straßen im Umfeld des Bebauungsplans HA 135, die planerisch noch nicht festgesetzt sind. Bevor diese Straßenbenennungen wirksam werden können, ist es zunächst erforderlich, dass sie rechtlich festgesetzt werden. Anschließend sollen sie erst im Zuge der jeweiligen Erschließungsarbeiten mit Aufstellung des Straßenbezeichnungsschildes wirksam werden.
Teilumbenennungen der Spargelstraße
Die Spargelstraße ist bereits heute nicht durchgängig befahrbar. Sie wird durch eine Bahntrasse getrennt. Aus der Trennung resultieren zwei Straßen, nördlich bzw. südlich des Geländes der Bahntrasse, die über keine Verbindung zueinander verfügen. Damit bestehen auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig zwei Straßen mit dem gleichen Namen. Dies ist nicht zulässig. Eine Teilumbenennung der Spargelstraße ist daher zwingend erforderlich.
Gemäß den Grundsätzen der Stadt Braunschweig erfolgt eine Straßenumbenennung u.a., sobald die übergeordnete Ordnungs- und Orientierungsfunktion nicht mehr erfüllt ist (hier: doppelter Straßenname). Mit der hier notwendigen Verbesserung der Orientierung ist die grundsätzliche Voraussetzung für eine Teilumbenennung gegeben Um die eindeutige Orientierung zu gewährleisten, z. B. für die schnellstmögliche Auffindbarkeit im Rettungsfall, werden nunmehr die zwei Teilumbenennungen der Spargelstraße südlich der Wodanstraße vorgeschlagen..
Die Fläche der Spargelstraße nördlich der Wodanstraße wird, einschließlich des Kraftfahrzeugverkehrs, wie bisher genutzt. Bedingt durch die örtliche Lage, die historische Bedeutung und den Identifikationswert des Straßennamens Spargelstraße sowie insbesondere die verbleibende bedeutsame Länge und Befahrbarkeit der Straße nördlich der Wodanstraße soll der Straßenname hier beibehalten werden. Zudem wird auch im örtlichen Umfeld dieser Abschnitt als Kern der Spargelstraße wahrgenommen. Für den südlichen Teil ist dies nicht der Fall. Insofern sind der mittlere und der südliche Abschnitt umzubenennen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Taubenstraße, HA 135 hat für den Teil der Spargelstraße zwischen Wodanstraße und Bahntrasse eine völlig neue städtebauliche Struktur ergeben. Es wurde die Nutzung Fuß- und Radweg innerhalb der Grünanlage Nordanger festgesetzt. Mit dem Ausbau des Fuß- und Radwegs wird es sich auch in der Örtlichkeit um eine deutlich getrennte Einheit handeln. Aufgrund dieser Trennung und der unterschiedlichen Nutzung ist ein eigener Name für den Weg erforderlich. Dies soll, um die städtebaulichen Ziele zu würdigen, der o. g. „Nordanger“ sein.
Der sehr kurze südlich der Bahntrasse verbleibende Teil der heutigen Spargelstraße nimmt dann mit dem Namen „Luftschifferweg“ das Benennungsthema Fliegerei/Luftfahrt/Ortsbezug in diesem Bereich auf (s. Punkt 3).
Anhörung der Anlieger
Die Benennung einer Straße dient dem öffentlichen Interesse und verleiht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke in Bezug auf die Straßenbenennung keinen Rechtsanspruch auf Beibehaltung eines Straßennamens. Bei der Umbenennung von Straßen sind jedoch die Belange der Anlieger in die Entscheidungsfindung einzubeziehen (adressenbezogenes Interesse). Den Eigentümern der von den beabsichtigten Teilumbenennungen betroffenen Grundstücke (Spargelstraße 1, 18, 20) wurde daher in einer formellen Anhörung Gelegenheit gegeben, sich zum Verfahren zu äußern.
Im Rahmen der Anhörungsfrist ist keine Rückmeldung der Eigentümer erfolgt.
Nach der Abwägung allen ermessensrelevanten Tatsachenmaterials werden die öffentlichen Interessen höher gewichtet als die privaten Interessen, und somit sind die Voraussetzungen für die hier aufgezeigte Variante der Teilumbenennungen gegeben.
Sofern der Stadtbezirksrat nicht noch weiteren Beratungsbedarf hat, schlägt die Verwaltung vor, bereits zu diesem Zeitpunkt das vorgestellte Gesamtkonzept der Straßen-, Wege- und Platzbenennungen zu beschließen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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